Weil er mit einer Seilfalle einen Radfahrer im oberpfälzischen Berching schwer verletzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft für einen 22-Jährigen gefordert. Der Ankläger sprach in seinem Schlussvortrag am Mittwoch vor dem Landgericht in Nürnberg von einem heimtückischen Mordversuch.
Zudem warf er dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Ein 17 Jahre alter Mitangeklagter solle zu zehn Monaten Jugendstrafe auf Bewährung und drei Wochen Warnschuss-Arrest verurteilt werden. Die Verteidigung verlangte für den 22-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Der 22-Jährige hatte die Tat beim Prozessauftakt zugegeben. Er hatte im Mai ein dünnes schwarzes Nylonseil quer über einen Weg gespannt, um Radfahrer zu Fall zu bringen. Ein damals 54 Jahre alter Radler fuhr später ungebremst gegen das Seil, stürzte und erlitt schwere Verletzungen. Bis heute ist der Mann nur eingeschränkt arbeitsfähig.
Der 17-Jährige ist wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat angeklagt. Er war nach eigenen Angaben dabei, als sein Bekannter die Seilfalle errichtete, unternahm aber nichts dagegen.
Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass die jungen Männer trotz ihres vorherigen Alkoholkonsums wussten, was sie tun. Sie hätten einen Streich spielen wollen. Der Unfall sei daher keine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. Die beiden hätten Glück gehabt, dass der 54-Jährige nicht querschnittsgelähmt oder gar tot sei.
Die Verteidigung sah keinen Tötungsvorsatz. Es sei eine Schnapsidee gewesen. Der Angeklagte habe das Opfer nicht gekannt und daher auch kein Motiv gehabt. Er sei noch nie als aggressiv aufgefallen und habe keine Vorstrafen. Das Urteil sollte noch am Mittwochnachmittag gesprochen werden.
dpa/MF