Der grausige Fund einer verwesten Babyleiche vor einem Jahr hatte Bayern erschüttert. Die Mutter des Jungen gab vor Gericht zu, den Säugling nach der Geburt getötet und zwei Monate später in einem Korb am Donauufer abgelegt zu haben. Jetzt geht das Verfahren zu Ende.
Gut ein Jahr nach dem Fund einer Babyleiche an der Donau in Niederbayern geht der Mordprozess gegen die Mutter in die Endphase. Nach derzeitigem Stand sollen am Dienstag die Plädoyers vor dem Landgericht Regensburg gehalten werden. Möglicherweise fällt an diesem Tag auch schon das Urteil gegen die 20-Jährige.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Mord vor. Sie habe den Säugling eine halbe Stunde nach der Geburt am 7. Februar 2013 erstickt und ihm mit einem Teppichmesser die Kehle durchgeschnitten. Die Angeklagte hat das Verbrechen in dem zumeist nichtöffentlichen Prozess gestanden. Nach der Tat habe sie die Leiche in eine Decke gewickelt und in einem Einkaufskorb hinter einem Reifenstapel in der elterlichen Garage deponiert. Zwei Monate später habe sie den Korb nahe dem Sportboothafen Saal bei Kelheim ausgesetzt. Dort fand schließlich ein Spaziergänger die stark verweste Leiche.
Die Staatsanwaltschaft sieht einen Mord aus niederen Beweggründen: «Es war keine Verzweiflungstat. Sie wollte sich ein von einem Kind unbelastetes Leben gönnen», hatte Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl zum Prozessauftakt gesagt. Die damals 18-Jährige habe den Säugling getötet, um ihren weitreichenden sozialen und sexuellen Kontakten ungestört nachgehen zu können. Familie, Freunden und dem Arbeitgeber habe sie die Schwangerschaft verschwiegen.
Erst mit Hilfe eines DNA-Abgleichs waren die Ermittler ihr auf die Spur gekommen. Besonders tragisch: Nachdem die Polizei die junge Frau vernommen hatte, hatte sich ihre Mutter das Leben genommen. Sie warf sich vor einen Zug.
Der Verteidiger der 20-Jährigen, Michael Haizmann, sagte: «Wir kommen wohl nicht um ein Urteil wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts herum.» Er erwarte eine «Verurteilung wegen Totschlags mit sechs bis acht Jugendstrafhaft». Eine Unterbringung in eine Psychiatrie, von der Staatsanwaltschaft zu Beginn des Verfahrens als Möglichkeit in Betracht gezogen, komme für ihn nicht in Frage.
dpa/ 01.06.2014