Do, 06.09.2018 , 08:17 Uhr

Prozess: Chamer Gaststätte soll wegen "Ballermann" Party zahlen

Vor dem Oberlandesgericht München – und damit rund 1700 Kilometer von Mallorca entfernt – beginnt an diesem Donnerstag (13.00 Uhr) ein Prozess um den Ballermann, der Partymeile der Urlauberinsel. Eine Gaststätte aus Cham in der Oberpfalz soll wegen der Nutzung der geschützten Marke «Ballermann» pauschal 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher für eine «Ballermann-Party» bezahlen.

Denn auf dem Papier gehören die Begriffe «Ballermann» sowie «Ballermann 6» und ähnliche Wortschöpfungen dem Ehepaar Annette und André Engelhardt aus Scholen in Niedersachsen. Seit 1998 sind sie Markeninhaber. «Ich habe damals 500 oder 700 gezahlt», sagte André Engelhardt der Deutschen Presse-Agentur. Die Idee hat ihn reich gemacht – wie reich, will er nicht sagen. Er selbst veranstaltet im großen Stil «Ballermann-Partys», andere dürften das aber nicht. Rund 400 Prozesse habe er schon geführt, sagte Engelhardt. Er habe alle gewonnen.

Das Ehepaar Engelhardt hat übrigens nicht nur den Ballermann zur eigenen Marke gemacht, sondern kurz nach dem Tod von Prinzessin Diana auch verschiedene «Lady Di»-Schriftzüge und die Bezeichnung «Lady Di – Queen of Hearts». Laut Markenregister sind diese Marken inzwischen aber wieder gelöscht.

dpa/MF

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