Di, 30.10.2012 , 13:03 Uhr

Polizeibeamtin als "Pumuckl" bezeichnet - Amtsgericht hat Urteil gesprochen

Was kostet es, einen Polizeibeamten als „Pumuckl“ zu bezeichnen? Diese Frage musste heute das Amtsgericht Regensburg klären.


 

Angeklagt war ein 27-jähriger Fußball-Fan. Er hatte heuer nach einem Jahnspiel eine Polizistin mit dem Satz: „ Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?“ beschimpft. Der schon polizeibekannte Mann hat für die Bezeichnung zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen. Als Auflage darf er bis zum Ende der Spielzeit keine Spiele der 1. und 2. Bundesliga besuchen. Zudem darf er eine weitere Saison keine Spiele alkoholisiert besuchen. Das Urteil ist rechtskräftig. Da hat der Fußball-Fan wohl Glück gehabt nichts zahlen zu müssen. Denn teilweise kann es bei Beamtenbeleidigungen echt teuer werden.
So kostet zum Beispiel die Beschimpfung „Alte Sau“ 2.500 Euro. Einen Polizisten zu duzen ist dann schon mal ein wenig billiger mit circa 600 Euro, genauso wie „dumme Kuh“.

Wenn es an die Gesten geht, dann kann das wedeln mit der Hand vor dem Gesicht schon mal bis zu 1.000 Euro kosten. Auch einen Vogel zeigen kostet nicht viel weniger. Und falls Sie einem Beamten die Zunge rausstrecken können Sie schon mal 150-300 Euro hinblättern.

(Quelle ADAC, Stand: Nov 2009)

Diese Beträge sind natürlich nur Anhaltspunkte und nehmen Bezug auf Einzelurteile.

TeS

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