Mi, 29.04.2015 , 16:15 Uhr

Polizei rät: Späße in der Freinacht nicht übertreiben

Die so genannte Freinacht von 30. April auf 01. Mai steht für die Polizei jedes Jahr unter besonderer Beobachtung. Die polizeilichen „Streifen“ werden vermehrt ihr Auge auf „allzu umtriebige Gesellen“ werfen. Die Polizei bittet: Brauchtum ja und selbstverständlich, aber ohne Straftaten ! Zudem werden zum 1. Mai auch wieder landauf, landab festlich geschmückte Maibäume aufgestellt und dieses schon uralte und in Bayern tief verwurzelte Brauchtum gepflegt. Damit aber auch dies problemlos abläuft, sollten einige Hinweise beachtet werden. Ungern möchte sich die Polizei in entsprechende Veranstaltungen „einmischen müssen“ !

Die Freinacht von 30. April auf 1. Mai steht natürlich auch bei den Niederbayerischen Polizeidienststellen unter genauer Beobachtung. Gegen einen Spaß oder Scherz hat niemand und schon gar nicht die Polizei etwas einzuwenden. Probleme gibt es aber dann, wenn Sachen beschädigt werden oder gar Personen zu Schaden kommen, weil dies dann strafrechtlich relevantes Handeln darstellt. Hier werden Polizei und Staatsanwaltschaften keinen „Freiraum“ dulden und Gesetzesübertretungen mit dem gebotenen Nachdruck verfolgen. Deshalb an dieser Stelle die ganz klare Bitte: Brauchtum und Spaß sind erlaubt, sollen aber – im gesetzlich erlaubten Rahmen – bleiben.

„Alkohol am Maibaum“ – nicht weniger gefährlich wie am Steuer !

Weil beim Maibaumaufstellen Muskelkraft und auch ausdauernde Geschicklichkeit vieler Beteiligter erforderlich sind, darf vor allen Dingen eines nicht passieren: Dass Personen am Maibaum „hantieren“, die alkoholisiert sind. Dadurch könnten nicht kalkulierbare Gefahren entstehen, die unter Umständen sogar zu einem Umfallen beim Aufstellen führen könnten. Und wenn dann noch Personen verletzt werden, ist spätestens auch die Polizei mit dem Maibaumaufstellen befasst, was wiederum zu Unannehmlichkeiten und Ermittlungen bei Beteiligten mit entsprechenden Strafanzeigen führt. Also: Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Maibaum nicht fest in seiner Halterung fixiert ist, sollte der Alkohol zumindest bei den unmittelbar Beteiligten am Baum aus Sicherheitsgründen völlig ausgespart bleiben.

Die Polizei empfiehlt weiter: Kinder und Unbeteiligte haben im unmittelbaren Gefahrenbereich des aufzustellenden Maibaums nichts verloren. Sie könnten zum einen die kräftigen „Akteure“ am Baum ablenken und bei einem Abrutschen des Baumes selbst in Gefahr geraten. Später beim Tanz um den Maibaum besteht immer noch die Möglichkeit, dass jedes Kind auch mal direkten Kontakt mit dem „geschmückten Baum“ bekommt.

Abschließend bittet die Polizei die „Feierlustigen“ ganz eindringlich darum, sich schon vorher zu überlegen, wie man nach dem Fest ohne Probleme nach Hause kommt. Kraftfahrzeug und Alkohol vertragen sich nicht, also evtl. an Fahrgemeinschaften oder einen „Abholservice“ denken, in jedem Fall aber nur einen nüchternen Fahrer ans Steuer lassen. Alkoholfahrten ziehen unter Umständen strafrechtliche Ermittlungen nach sich, die neben dem Verlust des Führerscheins auch saftige Geldstrafen nach sich ziehen können.

In den jüngst zurückliegenden Jahren war die Niederbayerischen Polizei mit dem Verhalten der Bürgerinnen und Bürger im Regierungsbezirk in der sog. Freinacht sehr zufrieden, in der Hoffnung, dass sich diese „Zufriedenheit“ auch heuer fortsetzen wird.

pm

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