Es war der Spürsinn zweier Schleierfahnder der Polizeiinspektion Furth im Wald, die am 03.03.2014 auf die Spur eines 22 bzw. 23 Jahre alten Pärchens führte, das in Cham und einem Gemeindeteil der Bayerwaldstadt Marihuanaaufzuchtanlagen für annähernd 250 Pflanzen eingerichtet hatte. An jenem Tag, gegen 14.30 Uhr, hatten die Beamten im Chamer Stadtgebiet eine Personenkontrolle durchgeführt, wobei ihnen ein intensiver Marihuanageruch aus dem Mehrfamilienwohnhaus entgegenschlug, aus dem der Kontrollierte gekommen war. Sie folgten der „Duftspur“ und gelangten zielgerichtet zu der Wohnung aus welcher der intensive Geruch kam.
Beamten folgten der richtigen Spur
Der 23-jährige Mieter öffnete ihnen und schnell war klar, dass sie der richtigen Spur gefolgt waren. Die komplette Wohnung diente wohl ausschließlich als Gewächshaus für Marihuanapflanzen. Dafür waren auch entsprechende Gerätschaften aufgebaut und Teile der ersten Ernte bereits in Papiertüten verpackt. Die Pflanzen in einer Größe von 50 cm bzw. 80 cm standen sauber aufgereiht und von Wärmelampen beschienen in den Räumen. 150 Stück wurden so herangezogen.
Zweite Plantage in weiterer Wohnung – Festnahme
Damit nicht genug, fand sich in einem Ortsteil von Cham, in der gemeinsamen Wohnung des Duos, eine weitere Anlage gleichen Typs, in der sich sogenannte Mutterpflanzen mit einer Größe von annähernd zwei Metern, aber auch 84 bereits angezüchtete Marihuanasetzlinge befanden. Die zwischenzeitlich verständigten Beamten des in Furth im Wald tätigen Fachkommissariates der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übernahmen die weitere Sachbearbeitung. Sowohl der 23-Jährige als auch die 22-jährige Lebensgefährtin wurden festgenommen. Gleichzeitig begannen für die Ermittler die Erntearbeiten in den angelegten „Plantagen“.
In einer ersten Befragung gab der 23-Jährige an, die Anlage erst frisch installiert zu haben, wobei geplant gewesen sei, sie etwa für ein Jahr zu betreiben. Bemerkenswert ist das Motiv für die Tat, denn der Erlös aus dem Verkauf der Pflanzen sollte das Startkapital zur anstehenden Ehe sein. Der von den Schleierfahndern Kontrollierte sei der erste Abnehmer des frischen Produkts gewesen, gab der 23-Jährige an. Die Geschäftsbemühungen waren damit aber auch schon beendet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erfolgte am 04.03.2014 die Vorführung des tatverdächtigen Duos beim Haftrichter am Amtsgericht Regensburg. Der erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln. Beide wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
MK/ pm