Nach zwei Wochen Schulunterricht hat Kultusminister Michael Piazolo heute Bilanz gezogen. Vor allem ging es hierbei um die Frage, ob die Maskenpflicht im Unterricht verlängert wird.
Die Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen wird nicht verlängert. Das hat der Kultusminister bekannt gegeben. Piazolo hat deutlich gemacht, dass diese sinnvoll gewesen sei. Ab Montag wird der Wechsel zum Drei-Stufen-Plan folgen.
Bis zum Platz im Klassenzimmer muss aber weiterhin eine Maske getragen werden.
«Es macht keinen Sinn zu jammern. Wir haben Corona, Corona nimmt keine Rücksicht auf Schule, deshalb müssen wir Rücksicht auf Corona nehmen und uns gut organisieren.» – Michael Piazolo
Kann die Maske im Unterricht nächste Woche runter oder nicht? Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) zieht am Freitag (10.00 Uhr) in München Bilanz über die ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres. Dabei dürfte es vor allem um die Frage gehen, ob die derzeit an allen weiterführenden Schulen geltende Maskenpflicht im Unterricht verlängert wird oder nicht. Piazolo hatte bereits angedeutet, dass diese «Zumutung» wie geplant Ende dieser Woche auslaufen dürfte.
Es ist ein Novum, dass sich Schüler und Lehrer im Unterricht nicht ins Gesicht schauen können. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat das Kultusministerium angeordnet, dass alle Personen auf dem kompletten Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Eine Ausnahme gilt grundsätzlich nur im Unterricht – doch für die ersten beiden Schulwochen gab es eine Ausnahme von der Ausnahme: Um die Auswirkungen möglicherweise infizierter Reiserückkehrer nach den Sommerferien abzufedern, mussten alle Schüler der weiterführenden Schulen für neun Tage auch im Unterricht eine Alltagsmaske tragen.
Es ist nicht die einzige Maßnahme, die Schüler wie Lehrer vor einer Ansteckung schützen soll. So bleiben die Klassenverbünde so weit wie möglich unter sich. Neben Abstandsregeln gibt es genaue Hygienevorgaben, etwa zum Lüften oder für den Musik- oder Sportunterricht. Und: Erkältete Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 24 Stunden zu Hause bleiben. Eine Ausnahme gibt es auch von dieser Regel, und zwar für Grundschüler: Sie dürfen analog zu Krippen- und Kindergartenkindern bei guter Infektionslage auch mit Schnupfen und leichtem Husten die Schule besuchen.
Zudem arbeiten die Behörden mit einem sogenannten Stufenplan: Werden in einem Landkreis mehr als 35 Neuinfizierte je 100 000 Einwohner binnen einer Woche registriert, müssen im Normalfall alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse auch im Unterricht wieder eine Maske tragen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Steigt der Wert auf über 50, gilt auch für Grundschüler Maskenpflicht und der Mindestabstand ist zwingend. Dies wird aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten in der Regel dazu führen, dass Klassen wieder aufgeteilt und im Wechsel in der Schule und zu Hause unterrichtet werden.
dpa/MB