Am Gestrigen Nachmittag überquerten zwei Spaziergänger bei Pentling die Gleise. Der Lokführer eines sich mit 120 km/h nähernden Agilis-Zuges musste deshalb eine Schnellbremsung einleiten. Nun ermittelt die Polizei nach dem Mann und der Frau wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
VS
Pentling – Am Sonntagnachmittag (13. Februar) haben zwei Spaziergänger am ehemaligen Bahnhof Matting die Gleise überquert. Der Lokführer eines herannahenden Agilis-Zuges leitete eine Schnellbremsung ein. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Gegen 13:45 Uhr meldete die Bahnbetriebszentrale der Bundespolizei Waldmünchen einen möglicherweise erfassten Spaziergänger am ehemaligen Bahnhof Matting auf der Bahnstrecke Ingolstadt – Regensburg. Die alarmierten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Sinzing und Matting suchten die Bahnstrecke ergebnislos ab.
Ersten Ermittlungen zufolge hatte der Lokführer eines Agilis-Zuges zwischen den Haltepunkten Gundelshausen und Sinzing zwei Senioren, einen Mann und eine Frau, beim Überqueren der Bahngleise beobachtet. Der Triebfahrzeugführer gab einen Achtungspfiff ab und leitete bei 120 km/h eine Schnellbremsung ein.
Die 30 Fahrgäste des Zuges blieben dabei unverletzt.
Die beiden Senioren verschwanden unerkannt.
Aufgrund der Streckensperrung verspäteten sich mehrere Züge. Nach bisherigen Erkenntnissen entstand keinerlei Sachschaden.
Die Bundespolizei Regensburg ermittelt wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Sachdienliche Hinweise werden an die Bundespolizei Waldmünchen über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten. Gesucht werden insbesondere Zeugen, die Angaben zu den Senioren machen können.
Der Aufenthalt im Gleisbereich kann lebensgefährlich sein!
Überqueren Sie die Bahngleise nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.
Der unerlaubte Aufenthalt im Gleisbereich kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Es kann aber auch wie in diesem Fall strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr nach sich ziehen.
Kommt es wegen einer Notbremsung zu Personen- und Sachschäden, können zusätzlich zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche auf die Verursacher zukommen.
Bundespolizei