Das Böllerverbot aus den vergangenen Corona-Jahren wird zu Silvester 2022 aufgehoben. Generell gilt in Deutschland ein Verbot von Pyrotechnik vor Kirchen, band-empfindlichen Gebäuden und in unmittelbarer Nähe von Kinder -und Altenheimen. Wo geböllert werden darf, was es beim Kauf zu beachten gibt und wie man im Falle einer Verletzung am besten reagiert - hier nochmal das Wichtigste zusammengefasst.
In teilen der Stadt Regensburg darf nicht geböllert werden. Die Steinerne Brücke wird am Silvesterabend ab 20:30 Uhr bis Sonntag, 1. Januar 2 Uhr für Fußgänger und Fahrzeuge aller Art gesperrt. Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen ist auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und öffentlichen Anlagen verboten.
Eine ausführliche Übersicht der gesperrten Plätze finden Sie hier.
Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass rund um Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Das gilt dementsprechend für die Walhalla bei Donaustauf im Kreis Regensburg.
Auf TVA Nachfrage bestätigen die Kommunen Neutraubling, Regenstauf, Hemau, Wörth an der Donau und Schierling kein explizites Böllerverbot, dass über die deutschlandweite Regelung hinausgeht.
In der Stadt Abensberg gilt heuer ein Feuerwerksverbot, das sich auf die komplette Innenstadt bezieht. Vom Stadtgraben im Norden bis zur Max-Bronold-Straße im Süden.
In den Kommunen Kelheim, Riedenburg, Neustadt an der Donau, Mainburg, Bad Abbach und Langquaid wurde auf TVA Nachfrage kein explizites Böllerverbot in den Gemeindebereichen bestätigt.
Das Verbot der Bayerischen Schlösserverwaltung rund um Schlösser, Burgen und Residenzen greift auch im Landkreis Kelheim an der Befreiungshalle.
In den Kommunen Cham, Rötz, Waldmünchen, Furth im Wald, Lam, Roding, Bad Kötzting und Falkenstein wurde auf TVA Nachfrage kein explizites Böllerverbot in den Gemeindebereichen bestätigt.
Genauso wie in allen anderen Kommunen in Ostbayern appellieren die Verantwortlichen auf die Vernunft der Menschen.
Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald bittet zu Silvester um Rücksicht auf die Tierwelt. Nicht nur im Hinblick auf den Silvestermüll, insbesondere Raketen und Böller versetzen die Tiere in Panik. Durch den Stress und die niedrigen Temperaturen können vor allem Auerhühner an den Folgen der Feuerwerke sterben, aber auch andere Tiere werden durch den Lärm verschreckt. Wenn beim Feiern im Nationalpark also auf alle Rücksicht genommen wird, dann haben nicht nur wir Menschen einen guten Start ins neue Jahr.
Gemäß Sprengstoffverordnung § 23 Abs. 2 der 1. SprengV ist das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr erlaubt. Wer außerhalb dieser Zeit zündet, muss mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen die Sprengstoffverordnung rechnen und riskiert ein Bußgeld.
Dieses Jahr sind Raketen, Böller und Co. wieder vom 29.12. bis zum 31.12. im Handel.
Viele Menschen fahren zum Feuerwerk kaufen auch nach Tschechien, wo es viele illegale Feuerwerkskörper gibt. Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Eine Übersicht der Polizei gibt es hier.
Verbrennungen, Augenverletzungen oder abgetrennte Finger.
Die Nacht des Böllerns ist leider auch oftmals die Nacht der Unfälle. Wie man sich am besten schützt und was es gilt zu tun, wenn der Ernstfall eintritt, lesen Sie hier.