So hatten Verkehrsteilnehmer am Montag, 6. Dezember 2021, auf der Bundesautobahn A3 auf Höhe Nabburg großes Glück: Hier fiel eine größere Menge an Eis und Schnee von einem Lkw-Auflieger auf ein dahinter fahrendes Auto. Verletzt wurde in diesem Fall niemand.
Die Polizei warnt Fahrzeugführer, solche Gefahren nicht zu unterschätzen. Herabfallende Eisplatten sind gefährlich, insbesondere wenn sich diese während der Fahrt lösen. Diese können auf die Fahrbahn oder sogar direkt auf andere Verkehrsteilnehmer stürzen und hierbei Menschen verletzen. Deshalb müssen Fahrzeuge vor Fahrtantritt sowohl von Schnee als auch von Eis befreit werden.
Für Lkw-Fahrer stehen hierfür an einigen Autohöfen beziehungsweise Raststätten sogenannte Räumstellen zur Verfügung. Hier ist ein gefahrloses Enteisen möglich. Zu Fahrzeugen mit Schnee beziehungsweise Eis auf dem Dach sollte besonders großer Sicherheitsabstand gehalten werden, um notfalls noch bremsen oder ausweichen zu können. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass auf alle Verkehrsteilnehmenden gerade im Winter weitere besondere Pflichten zukommen: So müssen beispielsweise die Scheiben vollständig enteist werden. Damit Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen jederzeit sichtbar sind, sind diese ebenfalls von Eis und Schnee zu befreien.
Aufgrund der Witterungsbedingungen haben sich seit dem 1. Dezember auch im Landkreis Kelheim 13 Verkehrsunfälle ereignet. Bei drei Unfällen wurden Personen leicht verletzt. Ansonsten entstand glücklicherweise nur Sachschaden.
Die Unfälle ereigneten sich, da Fahrzeuge oft aufgrund der Glätte von der Fahrbahn abgekommen und in den Straßengraben gerutscht sind. In einem Fall war ein Autofahrer sogar mit Sommerreifen unterwegs.
PP Oberpfalz/PI Kelheim/JM