Die Kontrollbeamten wurden trotz kreativer Art des Schmuggelns fündig: Im ersten Fall wurde ein Fahrer aus Rumänien bei der Weiterreise zu seinem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen gestoppt. Auf Nachfrage gab er an, lediglich sechs Schachteln Zigaretten mitzuführen und zeigte diese auch gleich vor. Im Rahmen der anschließenden zollrechtlichen Überprüfung des Fahrzeugs, kontrollierten die Zöllner die geladenen Waren. Neben einem Krautfass und einigen kleineren Paletten mit Getränken, transportierte der Rumäne auch Kartons, welche laut Aufschrift Flips-Tüten beinhalten sollen. Beim Entladen der Kartons fiel den Zollbeamten unterschiedliches Gewicht der augenscheinlich identischen Kartons auf. Bei näherer Inspektion wurden in vier Kartons, jeweils unter einer Reihe Flips-Tüten versteckt, insgesamt 20.000 Zigaretten gefunden. Bei näherer Betrachtung des Kleintransporters stießen die Zollbeamten hinter der Seitenverkleidung des Laderaums und der Verkleidung der Schiebetür auf weitere 16.740 Zigaretten. Der 28-jährige Fahrer gab an, die Zigaretten in Rumänien gekauft zu haben, um diese auf Baustellen in Deutschland weiterzuverkaufen.
Im zweiten Fall wurde ein Ehepaar zollrechtlich kontrolliert. Auf Nachfrage gaben die beiden Bulgaren an, keine Zigaretten mitzuführen. Bei der Begutachtung der transportierten Waren wurde von den Zöllnern ein schräg verladener und mit Spanngurten verzurrter Stapel Spanplatten festgestellt. Nach Entfernen der Gurte und der oberen fünf Spanplatten, kam zum Vorschein, dass die mittleren Spanplatten innen ausgeschnitten waren. In diesem zusätzlich geschaffenen Hohlraum wurden insgesamt 21.800 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen
und 21 Liter Spirituosen aufgefunden. Die Kontrollbeamten stellten die insgesamt 58.540 aufgefunden Zigaretten und die Spirituosen
sicher. Gegen die drei Schmuggler wurden Strafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung eingeleitet. Es entstand ein Steuerschaden in Höhe von knapp 11.000 €. Für die zu erwartenden Strafen und die Kosten des Verfahrens wurde im Fall des bulgarischen Ehepaars zusätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 Euro festgesetzt.
PM Hauptzollamt Regensburg