In Nabburg, einer Kleinstadt in der Oberpfalz, kritisiert Bürgermeister Frank Zeitler (CSU), dass Kommunen beim Bau von Windkraft- und PV-Anlagen kaum noch Mitspracherecht haben. Dies sei ein Eingriff in die im Grundgesetz garantierte kommunale Planungshoheit. Besonders betroffen sind Flächen entlang der Autobahnen A6 und A93 sowie der Bahnstrecke Regensburg-Hof, die seit einer Gesetzesänderung 2023 als privilegierte Zonen für Photovoltaikanlagen gelten. Zeitler beschreibt die Auswirkungen mit steigenden Pachtpreisen und einer Art „Goldgräberstimmung“.
Die Nähe zu Regensburg verstärkt die Relevanz der Region für Investoren. Die Bahnstrecke Regensburg-Hof und die Autobahnkreuzungen A6 und A93 durchziehen wichtige Gebiete der Region und machen diese zu einem zentralen Knotenpunkt. Dies führt dazu, dass insbesondere die Flächen entlang dieser Verkehrsachsen als bevorzugte Standorte für Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Für Städte wie Nabburg bedeutet dies, dass lokale Beschlüsse – wie die Entscheidung, nur ein Prozent der landwirtschaftlichen Fläche für PV-Anlagen freizugeben – durch Bundesvorgaben obsolet werden.
Auch Bernhard Storath (CSU), Bürgermeister von Ebensfeld, einer Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels, berichtet von Problemen. Ein Investor plant, entlang der Autobahn A73 und der ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt auf 35 Hektar PV-Anlagen zu errichten. Storath bemängelt, dass sich dadurch das Gemeindebild grundlegend ändern könnte. Der Gemeinderat hatte ursprünglich beschlossen, nur ein Prozent der landwirtschaftlichen Flächen für PV-Anlagen freizugeben.
In Oberhaid bei Bamberg sieht Bürgermeister Carsten Joneitis (SPD) die Lage kritisch. Ein Investor plante PV-Anlagen zwischen Wohngebieten und der Autobahn A70. Der Gemeinderat verhängte eine Veränderungssperre, deren rechtliche Wirksamkeit jedoch unklar ist. Joneitis betonte in einem Brief an Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), dass die Gesetzesänderungen die Planungshoheit der Kommunen stark einschränken.
Das seit 2023 geltende Windenergie-an-Land-Gesetz verpflichtet die Bundesländer, bis 2032 zwei Prozent der Fläche für Windenergie bereitzustellen. In Bayern dürfen Windräder seit 2022 näher an Wohnhäusern stehen. Für Photovoltaikanlagen sind 200-Meter-Korridore entlang von Autobahnen und Bahnstrecken vorgesehen, ohne dass ein Bauleitplanverfahren nötig ist. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Bauleitplanung, ein zentrales Instrument der kommunalen Steuerung.
Der Bayerische Gemeindetag bestätigt, dass die neuen Regelungen zahlreiche Gemeinden betreffen, insbesondere Regionen wie Regensburg, die durch ihre Verkehrsanbindungen stark im Fokus der Energiewende stehen. Obwohl viele Bürgermeister die Energiewende unterstützen, fordern sie das Recht, selbst über den Ausbau erneuerbarer Energien in ihren Gemeinden zu entscheiden.
dpa / TR