Fr, 29.11.2019 , 14:38 Uhr

Ostbayern: EU macht Weg für Donauausbau und Hochwasserschutz frei

Die Europäische Kommission hat in diesen Tagen die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausbau der Donau und die einhergehenden Hochwasserschutzmaßnahmen zwischen Straubing und Deggendorf abgeschlossen und am Donnerstagabend ihre Stellungnahme veröffentlicht.

Dies teilte der niederbayerische Europaabgeordnete und EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber am Freitag bei einem Pressegespräch in Natternberg (Kreis Deggendorf) mit. „Die Kommission hat entschieden, dass die Ausbaumaßnahme unter Berücksichtigung bestimmter naturschutzfachlicher Auflagen, im öffentlichen Interesse liegt.“ Damit ist auch der Weg für die weiteren Planungen des Hochwasserschutzes entlang des Ausbauabschnitts frei.

„Ich freue mich, dass nach fast zwei Jahren Prüfung durch die EU-Kommission jetzt der Weg für die weiteren Planungen und die Umsetzung des Donauausbaus und des Hochwasserschutzes entlang der Donau zwischen Straubing und Deggendorf frei ist“, sagte Weber in Natternberg. Dort hat er sich gemeinsam mit Landrat Christian Bernreiter, Deggendorfs Oberbürgermeister Dr. Christian Moser, Bürgermeisterin Jutta Staudinger aus Stephansposching und Vertretern der Wasserwirtschaft und der RheinMain-Donau AG über die Polder Steinburg, Natternberg und Fischerdorf informiert. „Ich weiß, dass die Anrainergemeinden der Umweltverträglichkeitsprüfung sehr kritisch gegenübergestanden sind, da es zu einer zeitlichen Verzögerung beim Hochwasserschutz gekommen ist“, sagte Weber. „Aber die Prüfung war notwendig, da durch die Ausbaumaßnahmen in ein bestehendes FFH-Gebiet eingegriffen wird.“

Auch er hätte sich gewünscht, dass die Prüfung wesentlich schneller zum Abschluss gekommen wäre, sagte Weber. Dabei war die EU-Kommission auch an Entscheidungen gebunden, die in Deutschland getroffen wurden: Im Nachhinein betrachtet wäre es effektiver gewesen, wenn Deutschland für den Donauausbau und den Hochwasserschutz zwei eigene Prüfverfahren angemeldet hätte. „Die EUKommission muss in ihrer Stellungnahme im Interesse aller Beteiligten für Rechtssicherheit sorgen und braucht dazu die von ihr angeforderten Informationen und muss diese abwägen“, erklärte Weber. Andernfalls würde durch Gerichtsprozesse vor dem Europäischen Gerichtshof „in den nächsten Jahren an dieser Stelle gar nichts passieren“.

Weber zeigt sich zuversichtlich, dass bei weiteren vergleichbaren Verfahren, etwa für den Ausbauabschnitt Deggendorf-Vilshofen, die Erfahrungen aus dem ersten Ausbauabschnitt berücksichtigt und dadurch auch zügiger laufen werden. „Die Europäische Kommission hat in ihrer Stellungnahme ja die Punkte aufgezeigt, die zu den Verzögerungen geführt haben.“

Mit der positiven Stellungnahme der EU-Kommission könne nun auch in den Anrainerkommunen die Ausweisung von dringend notwendigem Bauland wieder aufgenommen werden. „Unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe 2013 war es wichtig, den bestehenden Hochwasserschutz zu stärken. Nun geht es darum, die Menschen, die entlang der Donau leben, nachhaltig zu schützen.“

Gleichzeitig steht aber auch dem Ausbau der Donau in diesem Abschnitt von FFHrechtlicher Seite nichts mehr im Weg. „Die Donau ist einer der zentralen Bestandteile des Transeuropäischen Netzes (TEN) und daher von internationaler Bedeutung“, sagte Weber. Mit dem Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen werde eine unfallträchtige Engstelle der internationalen Wasserstraße entschärft und der Hafen Straubing und der Freihafen Deggendorf besser angeschlossen.

In einer zwölfseitigen Stellungnahme kam die EU-Kommission vergangene Woche zur Schlussfolgerung, dass „die nachteiligen Auswirkungen auf die Natura 2000 Gebiete betreffend den Ausbau der Donau als Wasserstraße zwischen Straubing und Vilshofen, Abschnitt Straubing-Deggendorf, aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt sind“. Mit einem Antrag im Januar 2018 hat die Bundesrepublik Deutschland um die nun eingetroffene Stellungnahme der EUKommission gebeten, um die Maßnahme im FFH-Gebiet umsetzen zu dürfen. Es folgten naturfachliche Untersuchungen und Bewertungen des Ausbauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf.

Aus der Presemitteilung des Europäischen Parlaments

 

MWi

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