Die Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen des Landkreises auf den landwirtschaftlichen Flächen erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das „Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024“ soll diese teilweise ausgleichen. Dabei sind ausschließlich Schäden ab dem 31. Mai 2024 durch Hochwasser bzw. Überschwemmungen – also kein Starkregenschäden – ausgleichsfähig. Erste Informationen zur Soforthilfe Hochwasser können auf der Homepage des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf abgerufen werden.
Das AELF weist darauf hin, dass zum Nachweis des Schadens eine zeitnahe und aussagekräftige Fotodokumentation zwingend erforderlich ist. Am besten geschieht dies über die FAL-BY-App, da diese georeferenzierte Bilder erstellen kann. Um diese zu exportieren, können die Landwirte Screenshots von den Fotos in der Galerie anfertigen. Ergänzend dazu können sie die entstandenen Schäden möglichst genau durch Aufzeichnungen oder andere Unterlagen dokumentieren.
PM Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf