Aktuell sind bei einem Fußballspiel im Freien 500 Zuschauer erlaubt, aber nur auf fest zugewiesenen Sitzplätzen. Stehplätze sind laut der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verboten. Im Gegensatz dazu sind in Sporthallen bis zu 1.000 Gäste auf Stehplätzen erlaubt. Diese Diskussion bereitet Thomas Graml Kopfschütteln. Er ist der Bezirks-Vorsitzende des Bayerischen Fußball-Verbandes für die Oberpfalz.
Thomas Graml hat einen Brief an die Landräte und Oberbürgermeister verfasst. Darin erinnert er daran, dass nur wenige Fußballplätze in der Oberpfalz über größere Sitztribünen verfügen und somit die Mehrzahl der Vereine auf die Genehmigung von Stehplätzen angewiesen sind. Die Kreisverwaltungsbehörden hätten gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Möglichkeit Ausnahmen zu bewilligen.
„Wir werden unseren 412 Vereinen auf den anstehenden Spielgruppentagungen empfehlen, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen“, kündigte der Oberpfälzer Fußballchef den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern an.
Die Außenlinie eines Fußballfeldes habe eine durchschnittliche Länge von 300 Metern. 150 Personen könnten damit bei Einhaltung der Abstandsregelung problemlos und sicher ein Spiel verfolgen, rechnet Thomas Graml vor. „Wünschenswert wäre es natürlich, wenn wir für den gesamten Fußballbezirk Oberpfalz eine einheitliche Auslegung hinbekommen würden“.
Die erste Reaktion kam prompt. „Die Botschaft ist angekommen und ihre Argumentation ist durchaus nachvollziehbar“, teilte Landrat Richard Reisinger (Amberg-Sulzbach) als Vorsitzender beim Bezirksverband Oberpfalz des Bayerischen Landkreistags mit. Im Rahmen einer Videokonferenz mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Innen-Staatssekretär Gerhard Eck sprach er am heutigen Freitag (18.06.2021) die Problematik an.
Reisinger halte es für wenig zweckdienlich, für jeden einzelnen Verein je eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. „Hier erwarte auch ich eine generelle Regelung.“
BFV/MB