Vor der Klasse steht Polizeioberkommissarin Ute Hübner. Sie ist Präventionsbeamtin der PI Regensburg Süd und ist für die Kampagne „Dein Smartphone, Deine Entscheidung“ in die Regensburger Schule gekommen.
Bayernweit gehen Polizeibeamte im Rahmen dieser Kampagne in Schulen und zeigen den Schülerinnen und Schülern den richtigen Umgang mit Smartphones. War es bis vor einigen Jahren noch eher eine Seltenheit, besitzt inzwischen fast jedes Kind ein Smartphone. Eine überwältigende Mehrheit hat damit ständig Internetzugang. Chatgruppen wie Klassenchats werden intensiv genutzt und sind kaum noch wegzudenken aus dem Alltag der Kinder und Jugendlichen.
Gefahrlos ist das aber nicht immer. Denn oftmals werden dort auf Video-, Audio-, Bild- oder Textdateien mit teilweise strafbarem Inhalt wie pornografische oder gewaltverherrlichende Darstellungen verbreitet. Das Verbreiten solcher Dateien kann nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, sondern auch für deren Eltern, die oftmals Besitzer der Handys oder des Vertrags sind, ernste Konsequenzen haben.
Denn bei kinder- und jugendpornografischen Schriften und Inhalten ist bereits der Besitz strafbar. Auch wer diese nicht weiterschickt, macht sich gemäß §184b/c StGB strafbar, da sich diese Dateien auf dem Handy oder in der Cloud befinden. Und ist der automatische Download der Chatprogramme aktiviert, erfolgt das schnell auch mal unbemerkt.
Auch die Herstellung und Verbreitung von Medien mit extremistischen Inhalten, wie zum Beispiel Nazisymbolen, ist verboten.
Mit der Präventionskampagne „Dein Smartphone, Deine Entscheidung“ will die Oberpfälzer Polizei Kinder und Jugendliche über die Gefahren aufklären und ihnen den richtigen Umgang mit dem Smartphone vermitteln – auch um mögliche Straftaten zu verhindern.
Sollte auf dem Handy eine Kindes oder eines Jugendlichen solcher Inhalt auftauchen, sollten sich die Eltern mit dem Smartphone bei der Polizei melden. Auch sollten Eltern entsprechende Inhalte nicht an andere Eltern als Warnung verschicken. Sonst machen sich diese strafbar.
Die Kriminalpolizei rät zudem: