Fr, 11.12.2015 , 08:52 Uhr

Oberpfalz: Polizei warnt vor betrügerischen Anrufen

Quer durch die Oberpfalz gingen auch im Jahr 2015 bei der Polizei zahlreiche Mitteilungen ein, dass mit betrügerischen Anrufen versucht wurde, an Geld oder Wertgegenstände von Betroffenen zu gelangen. Leider schafften es die Betrüger auch immer wieder, größere Summen zu ergaunern. Die Polizei rät: während oder nach einem Anruf, bei dem beispielsweise Geld für eine ärztliche Behandlung eines Angehörigen, die finanzielle Unterstützung eines Angehörigen für eine Anschaffung oder eine Vorauszahlung für eine Gewinneinlösung gefordert werden, zu besonderer Vorsicht und Besonnenheit.

In betrügerischen Anrufen werden häufig ein zeitlicher Druck aufgebaut oder gar strafrechtliche Repressalien angedroht. Gerade in diesen Fällen sollten die Angerufenen überlegt handeln und Vertrauenspersonen zu Rate ziehen. Natürlich stehen in diesen Fällen auch die örtlichen Polizeiinspektionen als Ansprechpartner zur Verfügung.

In einem Fall, Anfang Dezember 2015 erhielt eine Seniorin im Landkreis Regensburg einen Anruf eines angeblichen Anwaltes, der zur Löschung von persönlichen Daten eine Gebühr von über 1000 Euro von der Frau forderte. Da sich die Geschädigte anfangs unentschlossen zeigte, folgten weitere Anrufe, auch von verschiedenen Personen. Schließlich transferierte die verunsicherte Frau den geforderten Betrag an eine Adresse im Ausland.
Als sich in der Folge erneut vermeintliche Anwälte bei der Seniorin meldeten und weitere Zahlungen, nun wegen datenrechtlichen Verstößen forderten, wandte sich die Geschädigte an eine persönliche Bekannte. Diese stand der Frau zur Seite und überzeugte sie, sich an die Polizei zu wenden.
So konnten weitere Zahlungen an die Betrüger vermieden werden. Der erste bereits gezahlte Betrag ist mit großer Wahrscheinlichkeit aber verloren.

Die polizeilichen Ermittlungen gestalten sich in vielen Fällen sehr schwierig. Unter anderem weil sich die Anrufer häufig im Ausland befinden aber auch, weil die Betrüger mittels sogenanntem „Call-ID Spoofing“ am Display der Angerufenen eine frei gewählte Nummer anzeigen lassen. So ist es durchaus möglich, dass bei einem Rückruf tatsächlich eine Anwaltskanzlei oder Behörden den Anruf entgegen nimmt.
Die Polizei bittet die Bevölkerung, insbesondere lebensältere Familienangehörige über die Möglichkeit von betrügerischen Anrufen zu informieren und sich diesen als Ansprechpartner für den Fall der Fälle zur Verfügung zu stellen.

Helfen sie ihren Angehörigen, damit diese nicht Opfer werden.

PM/MF

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