Die Polizei appelliert insbesondere an Gewerbetreibende, aber auch an Gäste, sich an die aktuell geltenden Vorgaben zu halten. Insbesondere werde die Polizei die Einhaltung der 2G oder 3G-Regeln in Clubs, Bars und der Gastronomie überwachen. Dabei habe die Polizei gezielt "bekannte Schwerpunkte" im Blick, werde aber auch z.B. aufgrund von Hinweisen kontrollieren. Nicht nur in Städten soll dabei kontrolliert werden, sondern auch auf dem Land.
Die Inzidenzzahlen sind - auch in der Oberpfalz - zuletzt stark gestiegen. Entsprechend nahm auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere auf Intensivstationen, zu. In vielen Krankenhäusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar.
Zum Donnerstag, 11. November 2021, wurde in Bayern deshalb der Katastrophenfall ausgerufen.
Auch die Polizei leistet ihren Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Deshalb werden in Absprache oder auch zusammen mit den Gesundheitsämtern vermehrt Kontrollen durchgeführt. Zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden wird insbesondere die Einhaltung der sogenannten „2G“- oder „3G-Regeln“ in Clubs, Bars und der Gastronomie überwacht. Dies erfolgt zum einen gezielt an bekannten Schwerpunkten, aber auch anlassunabhängig oder aufgrund von Hinweisen. Gewerbetreibende und Gäste müssen also jederzeit mit möglichen Kontrollen rechnen. Diese sind nicht auf Städte beschränkt, sondern werden auch im ländlichen Bereich durchgeführt und gelten natürlich gleichermaßen beispielsweise für Sport- und Kulturveranstaltungen.
Die Polizei appelliert nachdrücklich:
Verstöße verschlimmern die Lage, zumal sich dadurch Menschen infizieren können. Beim Verwenden von falschen Impfnachweisen liegt in der Regel der Anfangsverdacht einer Straftat der Urkundenfälschung beziehungsweise des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse vor. Die Strafandrohung hierfür liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Solche Taten werden konsequent verfolgt und geahndet.
Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz