Die Polizei Oberpfalz verstärkt die Kontrollen bezüglich der Maskenpflicht. Am gestrigen Donnerstag haben die Beamten eine Kontrollaktion durchgeführt und die Maskenpflicht im Öffentlichen Personnenahverkehr (ÖPNV) ins Visier genommen. Das Fazit ist durchaus positiv.
Am gestrigen Donnerstag, 13. August 2020, fanden zwischen 7 und 22 Uhr im Rahmen eines bayernweiten Einsatzes Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr statt. Zielrichtung war insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der Maskenpflicht.
In der Oberpfalz stießen die Kontrollen in der Bevölkerung insgesamt auf großes Verständnis. Nur in wenigen Einzelfällen mussten aufgrund mangelnder Einsicht Anzeigen gegen Personen erstellt werden, die keinen Mund- und Nasenschutz trugen oder diesen nicht korrekt aufgesetzt hatten.
Vielen war zudem nicht bekannt, dass die Tragepflicht auch für die dazugehörigen Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Busbahnhöfe gilt. In diesen Fällen wurden die Personen auf diese Regelung aufmerksam gemacht.
Die Bayerische Staatsregierung hat diese Woche die besondere Bedeutung der Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vermeidung einer zweiten Infektionswelle hervorgehoben. Insbesondere der Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Beachtung der Mindestabstandsregeln und Verhaltensvorschriften im öffentlichen Raum wird eine zentrale Bedeutung zugemessen. Die Polizei Oberpfalz wird deshalb ihre Kontrollen verstärken und appelliert weiterhin an die Bevölkerung, die Hygieneregeln einzuhalten.
Deutschlandweit sind wieder steigende Infektionszahlen zu verzeichnen. Damit eine zweite Infektionswelle vermieden wird, ist weiterhin eine disziplinierte Einhaltung der Hygieneregeln unerlässlich.
Bereits seit mehreren Wochen setzt die Polizei deshalb auf verstärkte Präsenz an beliebten Örtlichkeiten und Treffpunkten. Mit einem kommunikativen Ansatz weisen die Einsatzkräfte auf die Vorschriften der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hin. Reicht das nicht aus, handelt es sich um Wiederholungsfälle oder sind Personen nicht einsichtig, wird die Polizei bei Verstößen konsequent einschreiten und gegebenenfalls Bußgeldverfahren einleiten.
Dazu Polizeivizepräsident Thomas Schöniger: „Durch vielerlei Maßnahmen des Infektionsschutzes konnten die Zahlen der Neuinfektionen reduziert und auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Wir dürfen jetzt nicht nachlässig werden, weshalb ich an die Bürgerinnen und Bürger der Oberpfalz appelliere, weiterhin diszipliniert auf die Hygieneregeln zu achten.“
Immer noch stoßen die Einsatzkräfte der Polizei erfreulicherweise auf großes Verständnis aus der Bevölkerung. Die Kontrolle der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist und bleibt ein wichtiges Ziel der Oberpfälzer Polizei. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März wurden in diesem Zusammenhang über 90.000 Kontrollen durchgeführt und fast 5000 Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet.
„Wir werden unsere Präsenz an öffentlichen Plätzen, Badeseen, in Grünanlagen und anderen Orten mit erfahrungsgemäß stärkerem Personenaufkommen ab dem kommenden Wochenende weiter erhöhen. Gerade die Maskenpflicht und die Einhaltung der Mindestabstände sind weiterhin unverzichtbar. Bei allen, die sich an die Hygieneregeln halten und damit Verantwortungsbewusstsein zeigen und so sich und andere schützen, möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken“, so Polizeivizepräsident Schöniger.
Bei einer bayernweiten Kontrollaktion der Polizei zur Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind 262 Anzeigen erstattet worden. Diese Bilanz zog das Innenministerium am Freitag in München. Etwa 1500 Beamte hatten am Donnerstag in Bussen, Zügen, Straßenbahnen und U-Bahnen verstärkt überprüft, ob Passagiere die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung trugen.
Die meisten Menschen hätten sich an die Vorgaben gehalten, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Rund 3000 Fahrgäste seien wegen geringfügiger Verstöße ermahnt worden. Der Schutz der Gesundheit gehe vor, sagte der Politiker. «Wir dürfen hier nicht nachlässig werden, die Infektionsgefahr ist noch nicht gebannt.»
Auch die Polizeipräsidien zogen positive Bilanzen. Die meisten Fahrgäste hätten Masken getragen, manche habe man drauf hinweisen müssen, die Maske auch über die Nase zu ziehen oder auch an der Bushaltestelle oder im U-Bahnhof zu tragen.
In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Bei Verstößen beträgt der Bußgeld-Regelsatz 150 Euro. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. In einem der kontrollierten Fälle hat nach Ministeriumsangaben ein Passagier ein solches Attest gefälscht und deswegen eine Anzeige kassiert.
PP Oberpfalz / dpa / MB