Di, 06.08.2013 , 12:27 Uhr

Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei - Update

Am Ende schienen selbst manche seiner Unterstützer nicht mehr mit einer baldigen Freilassung Gustl Mollaths zu rechnen. Umso größer war am Dienstag die Überraschung über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Freude bei den Unterstützern, Erleichterung in der bayerischen Staatsregierung – sieben Jahre nach seiner zwangsweisen Einweisung in die Psychiatrie kommt Gustl Mollath frei. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete am Dienstag überraschend eine Wiederaufnahme von Mollaths Verfahren an – und sorgte damit für die sofortige Freilassung des 56 Jahre alten Nürnbergers. Mollath sollte nach Angaben seines Anwalts Gerhard Strate noch im Laufe des Nachmittags aus der Psychiatrischen Klinik in Bayreuth entlassen werden.

Mit der Entscheidung hob der 1. Strafsenat des OLG Nürnberg ein Urteil des Landgerichts Regensburg auf. Dieses hatte erst am 24. Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) äußerte sich zufrieden mit der OLG-Entscheidung. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. «Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu Recht untergebracht ist oder nicht – und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben.» Sehr zufrieden zeigte sich auch Mollath-Anwalt Gerhard Strate: «Damit ist in Bayern wieder der Rechtsstaat hergestellt», sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe.

Die Nürnberger Richter begründeten ihre Entscheidung mit Zweifeln an einem ärztlichen Attest vom Juni 2002, in dem eine Nürnberger Arztpraxis Mollaths damaliger Ehefrau Verletzungen nach den angeblichen körperlichen Misshandlungen bescheinigt hatte. Auf dem Attest hatte im Wesentlichen der Vorwurf gefußt, Mollath habe seine damals bei der HypoVereinsbank beschäftigte Ehefrau im Streit um angebliche Schwarzgeldgeschäft geprügelt.

Das OLG Nürnberg betonte in seiner Entscheidung, das Attest sei zwar von einem Weiterbildungsassistenten ausgestellt worden, der auch Frau Mollath persönlich untersucht habe. Genannt werde in dem Attest aber der Name der Praxisinhaberin, die selbst Frau Mollath damals gar nicht behandelt habe. Dadurch vermittle das Attest den Eindruck, das Dokument gebe «die Feststellungen der Praxsinhaberin» wieder. Bei dem Weiterbildungsassistenten hatte es sich um den Sohn von Frau Mollaths damaliger Hausärztin gehandelt.

Das OLG räumt zwar ein, dass bei übermäßiger Vergrößerung der Urkunde ein Vertretungshinweis in Form der Kürzel «i. V.» erkennbar sei. «Auf dem Attest in Originalgröße ist dieser Zusatz aber weder für den Senat noch für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.» Das OLG schloss sich damit der Argumentation sowohl von Verteidiger als auch von Staatsanwaltschaft in deren Wiederaufnahmeanträgen an. Auf den Vorwurf von Mollth-Verteidiger Strate, bei dem Mollath-Verfahren im Jahr 2006 habe der Kammervorsitzende Recht gebeugt, ging das OLG in seiner Entscheidung dagegen nicht ein.

 

 

dpa

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