Die Regensburger Staatsanwaltschaft wirft OB Joachim Wolbergs und zwei weiteren Personen Bestechlichkeit, Bestechung und Beihilfe zur Bestechung vor. Es geht um schwerwiegende Vorwürfe, von denen manche schon im Vorfeld im Raum standen. Allerdings gibt es auch Vorwürfe, die so zuvor noch nicht bekannt waren.
Der Oberbürgermeister soll vor und nach der Unrechtsvereinbarung geldwerte Vorteile für sich und ihm nahestehende Personen in Höhe von rund 79.000 EUR von dem beschuldigten Unternehmer erhalten haben.
Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft:
„Schließlich soll der beschuldigte Unternehmer bei dem Verkauf zweier Eigentumswohnungen in den Jahren 2012 und 2015 an Personen, die dem Oberbürgermeister nahestehen, einen Nachlass von 37.600 EUR und rund 40.000 EUR gewährt haben und zudem im Jahr 2012 die Organisation der Renovierung eines im Miteigentum des Oberbürgermeister stehenden Hauses unentgeltlich übernommen und ihm zusätzlich einen Kostenvorteil von rund 1.600 EUR verschafft haben.“
Dies soll der beschuldigte Unternehmer im Vorgriff auf ihn begünstigendes Verhalten des Oberbürgermeisters bzw. als Gegenleistung für den Zuschlag beim Kasernenareal geleistet haben.
Wolbergs soll bereits am Tag nach seiner Amtsübernahme die Verwaltung darüber informiert haben, dass die SPD eine neue Ausschreibung für die Vergabe des Nibelungenkasernenareals wolle; Hintergrund war, dass die Firma des beschuldigten Unternehmers nicht als Gewinner aus der ersten Ausschreibung hervorgegangen war. Im Zusammenspiel mit einem Stadtrat seiner Partei soll der Oberbürgermeister eine zweite – auf den beschuldigten Bauunternehmer zugeschnittene Ausschreibung – als Verwaltungsvorlage in den Stadtrat eingebracht haben, die dort im Juli 2014 auch beschlossen wurde.
Als Haftgrund wurde jeweils Verdunklungsgefahr angenommen. Es besteht der dringende Verdacht, dass die drei Beschuldigten in unlauterer Weise bereits massiv auf Zeugen eingewirkt haben und ohne den Vollzug der Untersuchungshaft weiterhin tun würden, um die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren. Gegen den beschuldigten Unternehmer wurde zudem der Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen, da bei ihm in besonderer Weise Anreiz und Möglichkeit zum Untertauchen gesehen wurden.
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg/MF