Drei Monate nach der Verurteilung als Mörder kommt ein 33-Jähriger aus Straubing wieder auf freien Fuß. Hintergrund ist, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der Mann schon früher trotz Anklage frei war. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg habe der Haftbeschwerde der Verteidigung entsprochen, sagte am Donnerstag Gerichtssprecher Michael Hammer. Er bestätigte einen Bericht der «Mittelbayerischen Zeitung».
Der Niederbayer war Ende Dezember in der Neuauflage des sogenannten Strohballen-Mordprozesses vom Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll im Februar 2007 seinen Onkel aus Habgier erdrosselt und die Leiche zwischen zwei Strohballen an der Bundesstraße 8 abgelegt haben.
In einem ersten Verfahren war der Mann freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof wies den Fall jedoch nach Regensburg zur Neuverhandlung zurück. Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil hatte die Strafkammer zudem einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Vor dem Prozess hatte das Gericht jedoch einen alten Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
Das OLG stützt sich bei der Entscheidung für die Freilassung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. «Ein einmal außer Vollzug gesetzter Haftbefehl kann nur dann neu erlassen werden, wenn es wesentliche neue Umstände gibt», sagte OLG-Sprecher Hammer. Diese habe es aber nicht gegeben. Schließlich sei der Angeklagte zu jedem Prozesstermin erschienen, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit verurteilt werde. Als damals freier Mann habe er nicht die Chance zur Flucht genutzt.
dpa 21.03.2013