Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath beantragt. Sie stütze sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung noch nicht bekanntgewesen seien, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg am Montag mit. Die neuen Erkenntnissen seien «geeignet, die Richtigkeit der Urteilsgrundlagen infrage zu stellen». Dadurch sei ausnahmsweise die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens gerechtfertigt.
Gustl Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Brisant ist der Fall, weil Mollath zuvor seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und Bankkunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Eine vor kurzem bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte manche seiner Vorwürfe.
dpa 18.03.2013