Trotz hoher Einsatzbelastungen, beispielsweise durch die Hochwasserlage im Rottal, aber auch durch die Anfang des Jahres noch relativ hohen Flüchtlingszahlen, ist es der Niederbayerischen Polizei wieder gelungen, den Sicherheitsstandard auch im Jahre 2016 auf gutem Niveau zu halten. Polizeipräsident Josef Rückl sprach allen niederbayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten für ihre vorbildliche Einsatzbereitschaft und die professionelle Arbeit seinen besonderen Dank aus.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist 2016 für den Regierungsbezirk Niederbayern einen Anstieg der Fallzahlen (bereinigt um ausländerrechtliche Verstöße[1]) um 2,4 % gegenüber dem Vorjahr auf. In Zahlen ausgedrückt stiegen die Gesamtstraftaten im Jahr 2016 demnach um 1.122 Fälle auf insgesamt 48.021 Fälle[2] an.
Zuwanderer begehen bereits beim Grenzübertritt i. d. R. einen ausländerrechtlichen Verstoß. Im Jahre 2016 wurden insgesamt 59.549 entsprechende Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU statistisch erfasst. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies einen Rückgang um insgesamt 22,7 % (17.441 Fälle) dar.
Hinweis: Die Zahlen der im Folgenden dargestellten Polizeilichen Kriminalstatistik für den Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern wurden aufgrund der besseren Aussagekraft um die ausländerrechtlichen Verstöße bereinigt.
Fußnoten
<1> Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU
<2> Alle versuchten und vollendeten Straftaten
Die Aufklärungsquote liegt in Niederbayern mit 67,8% deutlich über dem gesamtbayerischen Wert von 63,7 %.
Bei der Aufklärung von Straftaten, einem wesentlichen Gradmesser bei der Kriminalitätsbekämpfung, kann das Polizeipräsidium Niederbayern damit weiterhin einen hervorragenden Wert aufweisen.
Ein wichtiger Index für die „Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung“ ist die sog. Häufigkeitszahl. Sie gibt die Anzahl der erfassten Straftaten im Jahr, gerechnet auf 100.000 Einwohner, wieder. Mit einer Häufigkeitszahl von 3.962 (2015: 3.916) weist Niederbayern im bayernweiten Vergleich auch 2016 erfreulicherweise einen deutlich unterdurchschnittlichen Wert auf (Bayern: 4.785). Trotz des leichten Anstieges handelt es sich damit um die drittniedrigste Häufigkeitszahl der vergangenen zehn Jahre in Niederbayern.
Dies bedeutet, dass Niederbayern nach wie vor einer der sichersten Regierungsbezirke ist. Im Vergleich der niederbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte ist der Landkreis Freyung-Grafenau mit einer Häufigkeitszahl von 2.610 wie im Vorjahr der sicherste Landkreis des Regierungsbezirks.
Nachdem im Bereich der Gewaltkriminalität (Deliktsgruppen / Zusammensetzung der Gewaltkriminalität vgl. nachfolgende Grafik) von 2014 auf 2015 ein leichter Anstieg von 0,4 % zu verzeichnen war, weist die PKS im Berichtsjahr 2016 einen deutlichen Anstieg um 15,9 % gegenüber 2015 aus. Das Fallaufkommen in diesem Kriminalitätsphänomen stieg damit im Vorjahresvergleich von 1.615 auf 1.872 Fälle und weist damit bei Betrachtung der letzten zehn Jahre einen Höchststand auf.
Hauptursächlich für diese Steigerung ist ein erheblicher Anstieg bei den gefährlichen und schweren Körperverletzungen. Wurden 2015 noch insgesamt 1.331 entsprechende Straftaten bekannt, so steigerte sich diese Zahl im Jahr 2016 auf insgesamt 1.573 Fälle (+18,2 %). Das Fallaufkommen in diesem Deliktsbereich ist das höchste der vergangenen zehn Jahre und liegt um 16,2 % über den durchschnittlichen Fallzahlen dieses Zeitraums. Gerade auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen wurden viele Straftaten dieser Kategorie begangen. Registrierte man im Jahr 2015 noch 505 gefährliche oder schwere Körperverletzungsdelikte im öffentlichen Raum, so stiegen derartige Straftaten im Jahr 2016 um 16,8 % auf insgesamt 590 Fälle.
Zwar macht die Gewaltkriminalität mit 3,9 % nur einen relativ geringen Teil der um die ausländerrechtlichen Verstöße bereinigten Gesamtkriminalität aus; sie ist sie aber für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger dennoch von besonderer Bedeutung. Deshalb ist eine möglichst hohe Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich sehr wichtig. Mit 84,1 % (2015: 85,4 %) liegt diese über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Damit konnten 1.574 von den insgesamt 1.872 Fällen der Gewaltkriminalität geklärt werden.
Gewaltdelikte werden nicht selten unter Alkoholeinfluss begangen. Von den 1.574 geklärten Fällen war bei 555 Straftaten bei den Tätern Alkohol im Spiel. Dies entspricht einem Anteil von 35,3 % und belegt wiederum, dass Alkohol nach wie vor als Aggressionsverstärker ersten Ranges zu werten ist.
Die Deliktsgruppe Mord und Totschlag nimmt mit einem Anteil von 1,8 % an der Gewaltkriminalität statistisch eine eher untergeordnete Rolle ein. 2015 wurden, einschließlich der Versuchsstraftaten, in Niederbayern insgesamt 30 und 2016 insgesamt 34 entsprechende Fälle registriert (2014 noch 59). Die Taten dieser Deliktskategorie bewirken, vor allem wenn sie vollendet werden, entsprechende Betroffenheit innerhalb der Bevölkerung.
Besondere Ermittlungsverfahren:
Ein besonders öffentlichkeitswirksames Tötungsdelikt wurde 2016 in Freyung verübt. Am 12.11.2016 wurde eine 20-jährige vermisste Frau aus Freyung tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Leiche lag in Müllsäcken verpackt und mit Gewebeband umwickelt im leeren Kachelofen ihrer Wohnung. Eine durchgeführte Obduktion der Leiche ergab eine Liegezeit von ungefähr ein bis zwei Wochen.
Ein Tatverdacht richtete sich schnell gegen den 22-jährigen Lebensgefährten des Opfers, der zusammen mit dem gemeinsamen einjährigen Sohn verschwunden war. Der Tatverdächtige konnte nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen von spanischen Spezialeinheiten in Lloret de Mar an der katalanischen Costa Brava festgenommen werden. Der Sohn war glücklicherweise wohlauf und wurde vorübergehend in einer spanischen Kinderhilfeeinrichtung aufgenommen. Der Beschuldigte wurde von den spanischen Behörden an die deutsche Justiz ausgeliefert und sitzt derzeit in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.
Im Bereich der Straßenkriminalität (Deliktsgruppen/Zusammensetzung der Straßenkriminalität vgl. nachfolgende Grafik) ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang des Fallaufkommens um 5,9 % auf insgesamt 7.881 Fälle zu verzeichnen.
Die entsprechenden Fallzahlen des Jahres 2016 befinden sich damit auf dem niedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Den größten Anteil an der Straßenkriminalität nehmen nach wie vor Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen ein.
Günstig entwickelte sich hier insbesondere der Bereich des Straßendiebstahls. Hierzu zählen beispielsweise Diebstähle von/aus Automaten im öffentlichen Raum, die im Vergleich zum Jahr 2015 um 46,5 % auf nunmehr 77 Fälle zurückgegangen sind. Auch bei den Diebstählen von Krafträdern/Kleinkrafträdern im öffentlichen Raum ist ein deutlicher Rückgang – von 132 Fälle im Vorjahr auf 97 Fälle in 2016 – zu verzeichnen. Im Bereich des Diebstahls von Fahrrädern im öffentlichen Raum sind die absoluten Fallzahlen verhältnismäßig hoch. Auch hier konnte 2016 mit 1.756 bekannt gewordenen Fällen im Vergleich zu 2015 (2.170 Fälle) ein erheblicher Rückgang um 19,1 % verzeichnet werden. Die Anzahl aller dem Straßendiebstahl zuzurechnenden Delikte verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr (4.539 Fälle) um insgesamt 628 auf 3.911 Fälle (- 13,8 %) im Jahr 2016.
Entgegen der positiven Entwicklung im Bereich des Straßendiebstahls ist hingegen ein deutlicher Anstieg bei der Deliktsgruppe Straßenraub zu verzeichnen (+21,7 %). Betrachtet man allerdings die absoluten Fallzahlen mit einer Steigerung um 13 Fälle von 2015 (60 Fälle) auf 2016 (73 Fälle), so relativiert sich diese prozentuale Steigerung.
Die Deliktsgruppe der gefährlichen und schweren Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen wurde unter dem Deliktsbereich Gewaltkriminalität bereits beleuchtet; sie nimmt innerhalb der Straßenkriminalität einen Anteil von 7,5 % ein.
Die Gesamtentwicklung im Bereich der Straßenkriminalität mit einem stetigen Rückgang der entsprechenden Fallzahlen ist äußerst positiv, da gerade Straftaten, die im öffentlichen Raum begangen werden, maßgebliche Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung haben.
Besondere Ermittlungsverfahren:
Im Landshuter Stadtgebiet trat im Frühjahr des vergangenen Jahres ein damals 18-jähriger, einschlägig polizeibekannter Intensivtäter mit mehreren brutalen Körperverletzungsdelikten unter anderem im Bereich der Landshuter Flutmulde in Erscheinung. Am Abend des 23.04.2016 prügelte und trat er gemeinsam mit einem 17-jährigen Mittäter auf einen 21-Jährigen ein, der sich im Bereich der Isar aufhielt. Das Opfer trug schwere Verletzungen an Gesicht und Oberkörper davon und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Die vom Tatort geflohenen Tatverdächtigen konnten von Polizeikräften gestellt und vorläufig festgenommen werden, wobei der Haupttäter die Beamten mit Kopfstößen zu verletzten versuchte.
Am Abend des 10.05.2016 kam es zum nächsten Übergriff des Intensivtäters. Zusammen mit einem gleichfalls 18-jährigen Mittäter traktierte er einen 53-jährigen Mann, der auf einer Parkbank saß, mit brutalen Schlägen und Fußtritten. Das Opfer erlitt schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen, mehrere Krampfanfälle und musste über längere Zeit stationär behandelt werden. Die Tatverdächtigen flohen nach dieser Gewalttat in Richtung Innenstadt. Als sie dort kurze Zeit später auf einen 34-jährigen Passanten trafen, schlugen und traten sie unvermittelt auch auf diesen ein und brachten ihm ebenfalls erhebliche Gesichtsverletzungen bei, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Nach erneuter Flucht konnten die Tatverdächtigen von Polizeikräften festgenommen werden. Mittlerweile wurde der Haupttäter wegen dieser und weiterer Gewalttaten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Allgemein
Die Fallzahlen der Diebstahlskriminalität sind im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise um 10,9 %, von 14.779 Fälle auf 13.161 Fälle, gesunken. Damit sind in diesem Deliktsbereich die mit Abstand niedrigsten Fallzahlen der vergangenen zehn Jahre zu verzeichnen. Die Diebstahlskriminalität nimmt mit 27,4 % jedoch nach wie vor den größten Anteil aller Deliktsbereiche an der Gesamtkriminalität ein.
Besonders positiv ist, dass mit Ausnahme der Deliktsgruppe Diebstähle unter erschwerenden Umständen in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen in allen für das Phänomen der Einbruchskriminalität maßgeblichen Straftaten ein deutlich rückläufiges Fallaufkommen zu verzeichnen ist.
Wohnungseinbruchdiebstähle
Wohnungseinbrüche stellen eine massive Verletzung des Kernbereichs der privaten Lebensführung dar. Im Vergleich zu 2015 ist hier im Berichtsjahr 2016 erfreulicherweise ein erheblicher Rückgang der Fallzahlen um 20,5 % von 673 Fälle im Vorjahr auf 535 im Jahr 2016 zu verzeichnen. Unabhängig von dieser positiven Entwicklung befinden sich diese Zahlen auf einem Niveau, das weiterhin besondere polizeiliche Bekämpfungsansätze erfordert.
Bemerkenswert ist, dass auch im Jahr 2016 wieder viele der Wohnungseinbruchdiebstähle noch im Versuchsstadium abgebrochen wurden. Konnten 2015 noch 44,1 % dieser geplanten Straftaten nicht vollendet werden, so waren es im Jahr 2016 bereits 47,5 %. Einbrecher wollen möglichst schnell und unbemerkt Fenster oder Terrassentüren überwinden, um das Entdeckungsrisiko nach Möglichkeit gering zu halten. Dies unterstreicht wiederum, wie wichtig ein geeigneter Einbruchschutz ist. Entsprechende kostenfreie und produktneutrale Beratungen rund um den technischen aber auch verhaltensorientierten Einbruchschutz bieten nach wie vor die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der niederbayerischen Kriminalpolizeidienststellen in Landshut, Passau und Straubing.
Nicht zuletzt ist aber auch eine gut funktionierende Sozialkontrolle wichtig. Aufmerksame Nachbarn können mit Sicherheit dazu beitragen, Einbruchsvorhaben scheitern zu lassen.
Diebstahl von Kraftfahrzeugen (im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich)
In der Deliktsgruppe Diebstahl von Kraftwagen ist ein Rückgang der Fälle von 153 im Jahr 2015 auf 143 im Jahr 2016 (- 6,5 %) zu verzeichnen. Ein noch deutlicherer Rückgang kann in der Deliktsgruppe Diebstähle von Krafträdern/Kleinkrafträdern von 134 Fälle im Vorjahr auf 98 Fälle in 2016 (- 26,9 %) registriert werden.
Fahrraddiebstähle
Besonders erfreulich ist ein deutlicher Rückgang im Bereich der Fahrraddiebstähle. Wurden im Jahr 2015 in Niederbayern noch insgesamt 2.285 Fälle registriert, so waren es im Berichtsjahr 2016 nur noch 1.877. Dies markiert den zweitniedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre.
Trotz des erfreulichen Rückgangs sind die absoluten Fallzahlen im Bereich der Fahrraddiebstähle im Vergleich zu anderen Deliktsgruppen der Diebstahlskriminalität vergleichsweise hoch. Deshalb appelliert die Polizei nach wie vor, Fahrräder mit geeigneten Einrichtungen gegen Diebstahl zu sichern und empfiehlt gleichzeitig, die Registrierung des Fahrrades. Diese Möglichkeit bietet jede niederbayerische Polizeidienststelle.
Besondere Ermittlungsverfahren
Im Zeitraum von Mai bis November 2016 wurden im Bereich Landshut/Kelheim insgesamt acht mit dem sog. Keyless-Go-System ausgestattete neuwertige Fahrzeuge entwendet. Die Tatzeit lag bei allen Taten in den Nachtstunden. Die Täter öffneten und starteten die Pkw mit Hilfe eines sog. Funkwellenverlängerers, ohne hierbei Spuren im kriminaltechnischen Sinn zu hinterlassen. Der dabei entstandene Beuteschaden beläuft sich auf über 500.000 Euro. Die Ermittlungen gestalten sich schwierig. Es wird derzeit von einer organisierten, vermutlich osteuropäischen Täterbande ausgegangen, die ausschließlich zur Verübung der Straftaten ins Bundesgebiet einreiste. Intensive Ermittlungen in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Oberbayern Nord dauern derzeit noch an.
Nachdem bereits in den beiden Vorjahren Steigerungsraten im Bereich der Rauschgiftkriminalität zu verzeichnen waren, ist auch für das Berichtsjahr 2016 ein deutlicher Anstieg des Fallaufkommens um insgesamt 17,3 %, von 2.755 Fälle im Jahr 2015 auf 3.232 im Jahr 2016 festzustellen. Im Jahr 2016 waren insgesamt 29 Tote zu beklagen, deren Ableben auf den Konsum von Rauschgift zurückzuführen ist, 2015 waren es 32.
Gravierende Zunahmen gab es bei den Fallzahlen der allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, z. B. Besitz und Erwerb von Rauschgift. In den Bereichen Kokain gab es einen Zuwachs von 61,4 %, bei Ecstasy von 62,7 % und bei Cannabis von 32,9 %.
Positiv ist die Entwicklung im Bereich der Metamphetamine in kristalliner Form, dem sog. Crystal. Hier ist ein Rückgang von 37,2 %, in absoluten Zahlen von 164 Fällen im Vorjahr auf 103 Fälle in 2016, zu verzeichnen. Der überwiegende Teil des in Niederbayern sichergestellten Crystal stammt aus der benachbarten Tschechischen Republik.
Die Niederbayerische Polizei bekämpft die Rauschgiftkriminalität mit intensiven Kontrollen, insbesondere auch durch eine möglichst dichte Schleierfahndung.
Zu berücksichtigen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität, dass es sich dabei um sog. Kontrollkriminalität handelt, d. h. es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Fallaufkommen und den polizeilichen Kontrollerfolgen. Naturgemäß ist in diesem Deliktsfeld das Dunkelfeld, also der Anteil der der Polizei nicht bekannt gewordenen Straftaten, hoch.
Um der Rauschgiftkriminalität nicht nur repressiv entgegen zu wirken, setzt die Niederbayerische Polizei vermehrt auch auf präventive Maßnahmen. Im Jahr 2016 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern 182 Veranstaltungen im Rahmen der Drogenprävention durchgeführt. Darunter waren 100 Vorträge an Schulen und 70 Vorträge für Erwachsene.
Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Deliktsgruppen/Zusammensetzung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vgl. nachfolgende Grafik) ist – nach dem deutlichen Anstieg im Vorjahr – im Jahr 2016 wieder ein Rückgang des Fallaufkommens um 12,7 % von 632 Fälle in 2015 auf 552 Fälle in 2016 zu verzeichnen. Beleidigungen auf sexueller Grundlage – verbal oder mit unmittelbarem Körperkontakt (sog. Grapscher) – sind in dieser Statistik nicht enthalten. Im November 2016 wurde mit §184i StGB eine neue Strafrechtsnorm zur Bekämpfung von sexuellen Belästigungen eingeführt.
Auch wenn dieses Deliktsfeld mit 1,1 % nur einen geringen Teil der Gesamtkriminalität ausmacht, dürfen die oftmals lang anhaltenden Belastungen für die Opfer nicht außer Acht gelassen werden. Der sehr hohen Aufklärungsquote von 90,6 % im Jahr 2016 kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.
Der Rückgang des Fallaufkommens bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beruht maßgeblich auf den erheblichen Rückgang der Deliktsgruppe sexueller Missbrauch von Kindern. Entscheidend sind hierbei die Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Einwirken mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie, oder pornografischer Abbildungen, etc. (z. B. Aufforderung von Dritten an Kinder zum Versenden von „erotischen Selfies“ via Smartphone und/oder Internet). Nachdem 2015 die Fallzahlen dieser Deliktskategorie einen Höchststand von 91 Fälle aufwiesen, sind sie im Berichtsjahr 2016 um 56 % auf 40 Fälle zurückgegangen.
Entgegen dem rückläufigen Trend im Gesamtbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist das Fallaufkommen in den Deliktsgruppen Vergewaltigung und übrige besonders schwere bzw. qualifizierte Fälle von sexuellen Übergriffen bzw. sexueller Nötigung im Jahr 2016 um 9 Fälle, von 67 im Jahr 2015 auf nunmehr 76, gestiegen. Gerade dieses Deliktsfeld hat einen erheblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, dass 76,6 % der Opfer mit dem Tatverdächtigen entweder in einem Angehörigenverhältnis standen oder eine anderweitige soziale Beziehung hatten. Bei einem Großteil des Fallaufkommens handelt es sich damit um Beziehungstaten im sog. sozialen Nahraum.
In den Deliktsgruppen Vergewaltigung und übrige besonders schwere bzw. qualifizierte Fälle von sexuellen Übergriffen bzw. sexueller Nötigung mit überfallartiger Begehungsweise (siehe Grafik Straßenkriminalität) waren im Berichtsjahr 17 Fälle zu verzeichnen, 3 Fälle mehr als 2015.
Allgemein
Unter dem Begriff „Zuwanderer“ fallen nach bundeseinheitlicher Definition alle Nichtdeutschen, die als Aufenthaltsanlass den Status „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte/Asylberechtigter“ oder „Kontingentflüchtling“ besitzen bzw. die sich anhand einer „Duldung“ oder „unerlaubt“ im Bundesgebiet aufhalten.
Bezogen auf die Gesamtkriminalität, ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße, wurden im Berichtsjahr 2016 in Niederbayern insgesamt 2.799 Tatverdächtige (2015: 1.414 Tatverdächtige) mit dem Status „Zuwanderer“ registriert. Dies bedeutet in 2016 einen Anteil von 36,0 % an allen nichtdeutschen Tatverdächtigen und 11,6 % an allen Tatverdächtigen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass infolge der Migrationsbewegung, vor allem ab dem Spätsommer 2015, die Zahl der in Niederbayern aufhältlichen Zuwanderer angestiegen ist. Ein Teil dieser Menschen ist auch strafrechtlich in Erscheinung getreten.
An 3.481 der insgesamt 32.540 geklärten Fälle der Gesamtkriminalität des Berichtsjahres 2016 war mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger beteiligt. Dies entspricht einer Quote von 10,7 %. Im Berichtsjahr 2015 lag diese Quote bei 6,0 %.
Diebstahlskriminalität
Im Bereich der Diebstahlskriminalität ist ein deutlicher Rückgang der unter der Tatbeteiligung von Zuwanderern begangenen Straftaten von insgesamt 470 Fälle in 2015 auf 262 Fälle im Berichtsjahr 2016 (- 44,3 %) zu verzeichnen.
Bei den Ladendiebstählen beträgt der Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr 52,6 %, von 312 registrierten Fälle im Jahr 2015 auf 148 Fälle im Jahr 2016.
Körperverletzungsdelikte
Die maßgeblichen Deliktsgruppen innerhalb der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit sind die mit Vorsatz begangenen Delikte gefährliche und schwere Körperverletzung sowie einfache Körperverletzung. Bei der Deliktsgruppe gefährliche und schwere Körperverletzung stieg die Zahl der unter der Tatbeteiligung von Zuwanderern begangenen Straftaten um 67,2 %, von 177 Fälle im Vorjahr auf 296 Fälle im Jahr 2016. In der Deliktsgruppe einfache Körperverletzung stieg die unter der Tatbeteiligung von Zuwanderern begangenen Straftaten um 74,9 %, von 335 Fälle im Vorjahr auf 586 Fälle im Jahr 2016.
Dabei ist gerade im Bereich der vorsätzlich begangenen einfachen, gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikte zu beachten, dass bei 61,2 % der von Zuwanderern begangenen geklärten 882 Fälle, mindestens ein Opfer selbst Zuwanderer war.
Nimmt man zudem die jeweilige Tatörtlichkeit in diese Betrachtungsweise auf, so ist festzustellen, dass bei 48,3 % dieser genannten Fälle mindestens ein Opfer selbst Zuwanderer war und es sich bei der Tatörtlichkeit zudem um eine Asylbewerberunterkunft handelte.
Sexualdelikte
Im Deliktfeld Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, begangen durch Zuwanderer, ist ein Anstieg der Fallzahlen von 40 in 2015 auf 57 Fälle im Berichtsjahr 2016 zu verzeichnen. Wie im Deliktsbereich Sexualdelikte bereits ausgeführt, sind auch hier Beleidigungen auf sexueller Grundlage – verbal oder mit unmittelbarem Körperkontakt (sog. Grapscher) – in dieser Statistik nicht enthalten
Besondere Ermittlungsverfahren:
Am 01.11.2016 war eine junge Frau gegen 03.40 Uhr im Stadtgebiet Landshut auf dem Nachhauseweg. Dabei wurde sie unvermittelt von einem jungen Mann angesprochen, der sofort zudringlich wurde. Der Mann forderte die Frau zum Geschlechtsverkehr auf und fasste sie mehrfach an. Dabei berührte er sie auch wiederholt im Intimbereich. Das Opfer reagierte geistesgegenwärtig und behalf sich einer notwendige List: Sie ließ sich zum Schein auf das Drängen des Mannes ein und erklärte, er solle ihr folgen. Als die Beiden beim Wohnanwesen der Frau ankamen, läutete die diese sofort „Sturm“ am Klingelbrett des Mehrfamilienhauses und machte so auf sich aufmerksam. Bekannte von ihr öffneten und konnten die Frau in Schutz nehmen.
Der Tatverdächtige flüchtete. Eine sofort eingeleitete Fahndung durch die Polizei verlief zunächst erfolglos. Die Kriminalpolizei Landshut ermittelte wegen sexueller Nötigung und konnte bereits am Folgetag im Rahmen der weiteren Fahndungsmaßnahmen den Tatverdächtigen, einen 18-jährigen syrischen Flüchtling, ermitteln und festnehmen. Der Syrer wurde zwischenzeitlich zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.
Rauschgiftdelikte
Im Deliktsfeld der Rauschgiftkriminalität, begangenen durch Zuwanderer, ist im Vergleich zum Vorjahr ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen von 52 Fällen in 2015 auf 126 Fälle im Berichtsjahr 2016 zu verzeichnen. Diese Mehrung von 74 Fällen bedeutet einen Anstieg von 142,3 %.
Besondere Ermittlungsverfahren:
Nach umfangreichen Ermittlungen konnten im November 2016 in Landshut insgesamt 18 vorwiegend arabisch- und nordafrikanisch-stämmige Flüchtlinge wegen Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt und festgenommen werden. In diesem Zusammenhang wurden bei gemeinsamen und konzertierten Festnahme- und Durchsuchungsaktionen in Berlin und Landshut weitere sieben Beschuldigte festgenommen und rund 4 kg Cannabis sichergestellt. Insgesamt konnten bei diesen Verfahren rund 50 Händler und Abnehmer ermittelt werden. Acht Anzeigen wurden gegen Abnehmer im Alter von 14 bis 18 Jahren wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln erstellt. Zusammengerechnet wurden ca. 9 kg Cannabis, 100 g Amphetamin sowie geringe Mengen an Kokain und Ecstasy dem Markt entzogen. Die Ermittlungen erfolgten auf Grund der z. T. europaweit vernetzten Täterstrukturen in enger Zusammenarbeit mit den Kriminaldienststellen in Berlin, Köln, Frankfurt, München sowie der Schweiz.
Zwischenzeitlich erfolgte durch das Landgericht eine erste Verurteilung von vier Tätern zu Freiheitsstrafen wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Strafmaß für den heute 35-jährigen irakischen Organisator und Haupttäter beträgt 8 Jahre, jenes für einen 34-jährigen staatenlosen Palästinenser, der als Verteiler der Drogen fungierte, beträgt 5 Jahre. Ein 28-Jähriger irakischer Mitorganisator und Fahrer erhielt eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten. Ein 38-jähriger Syrer, der als Bunkerhalter das Rauschgift verwahrte, wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und Sozialstunden verurteilt.
Das breite Spektrum der polizeilichen Aufgaben muss sich in innovativer und möglichst vorausschauender Art und Weise ständig den geänderten Lebensverhältnissen, Rahmenbedingungen und auch entsprechenden Lageentwicklungen anpassen. Sowohl regionale Einsatzlagen, aber auch besondere Entwicklungen, wie beispielsweise die Flüchtlingsthematik oder die im Jahr 2016 gestiegene Terrorgefahr, bedürfen einer hoch professionellen Polizeiarbeit. So wird die Niederbayerische Polizei auch in Zukunft alles daran setzen, die objektive Sicherheit zu erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken. Dazu brauchen wir neben verlässlichen Partnern wie den anderen Sicherheitsbehörden, Feuerwehren und Rettungsdiensten auch die Mithilfe der Bevölkerung. Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die gute Sicherheitslage in Niederbayern aufrechterhalten bleibt und wir in eine weiterhin sichere Zukunft blicken können“ betont Polizeipräsident Josef Rückl.