Ein besonderes Augenmerk legt die Niederbayerische Polizei auch dieses Jahr auf die Nacht vom 30. April auf 01. Mai. Auch wenn es sich um die sogenannte „Freinacht“ handelt – so mahnt die Polizei vor der Begehung von Straftaten in diesem Zusammenhang.
Unter besonderer Beobachtung steht die sogenannte „Freinacht“ vom 30. April auf 01. Mai bei den niederbayerischen Polizeidienststellen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Staatsanwaltschaft und Polizei keinerlei Spielraum eingeräumt werden kann, wenn es zu Gesetzesübertretungen, wie zum Beispiel bei der Beschädigung von Sachen oder Personen, kommen sollte. Gegen Brauchtum und Scherze hat auch die Polizei nichts einzuwenden, solange diese im gesetzlichen Rahmen bleiben.
Zudem werden die Feierlustigen gebeten, sich bereits zeitnah vor einer Feier bzw. vor einem Festbesuch Gedanken über den Nachhauseweg zu machen. So wird eindringlich davor gewarnt sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer zu setzen. Abgesehen von den strafrechtlichen Ermittlungen, welche neben dem Verlust der Fahrerlaubnis auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen können, ist die Gefahr eines Verkehrsunfalles unter Alkoholeinfluss um ein vielfaches höher. Ratsam ist es, mit anderen eine Fahrgemeinschaft zu bilden oder an einen gemeinsamen Abholservice zu denken.
Abschließend sollte nochmals betont werden, dass die Niederbayerische Polizei nichts gegen Brauchtum einzuwenden hat, solange dies mit Maß und Ziel, aber vor allem im gesetzlich erlaubten Rahmen geschieht!
PM/MF