Seit 1990 war ein Mann ohne Führerschein unterwegs und kam offenbar damit durch – Aber eine Kontrolle der Polizei in Neustadt an der Waldnaab beweist, dass jede Glückssträhne einmal endet.
Die Mitteilung der Polizei:
Den richtigen Riecher bewiesen Beamten der Polizeiinspektion Neustadt/WN bei der Kontrolle eines 45 Jährigen aus dem Landkreis Neustadt/WN. Dieser wurde bereits am Sonntag, 17.07.2016 gegen 01.50 Uhr in der Gemeinde Störnstein zu einer routinemäßigen Kontrolle von der Polizeistreife angehalten.
Da der Pkw Fahrer damals seinen erforderlichen Führerschein nicht vorzeigen konnte, wurde ihm eine schriftliche Aufforderung ausgestellt, um die Fahrerlaubnis bei der örtlichen Polizei später vorzuzeigen. Dieser Aufforderung kam er nun auch am heutigen Donnerstag, 28.07.2016, nach. Allerdings legte er nicht seinen Führerschein, sondern einen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 1989 vor. Das Bußgeld in diesem Bescheid war noch auf D-Mark ausgestellt. Da der 45 jährige demzufolge auch noch an einer Nachschulung teilnehmen hätte müssen, dieser Anordnung allerdings nicht nachkam, wurde schließlich im April 1990 die Fahrerlaubnis von der Verwaltungsbehörde entzogen.
Seit diesem Zeitpunkt ist der 45 Jährige scheinbar ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Wie viele Fahrten hierfür in Frage kommen, muss nun im Rahmen der weiteren Ermittlungen geklärt werden. Zwischenzeitlich wurden Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Strafrahmen sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
PM/MF