Auch auf dem Fahrrad muss man auf den Verkehr achten. Da dies ein 50-Jähriger nicht gemacht hat, muss er sich jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Am Samstagnachmittag fuhren zwei Fahrradfahrer hintereinander auf einem Radweg entlang der B299 in Neustadt a.d. Donau. Als der hintere Radfahrer, ein 48-jähriger Mann aus dem Bereich Dietfurt, gerade dabei war, den vorausfahrenden zu überholen, bog dieser unvermittelt ab und es kam zum Zusammenstoß. Der Überholende stürzte daraufhin und verletzte sich dabei leicht.
Der 50-jährige Unfallverursacher hätte sein Abbiegen ankündigen bzw. den nachfolgenden Verkehr beachten müssen, weshalb er sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss.
PM/KH