In den Morgenstunden des gestrigen Freitags, 27.09.19, verständigte eine 26-jährige Neustädterin die Polizei Kelheim, da sie an ihrem Firmenfahrzeug zwei platte Reifen bemerkte. Vor Ort konnte von den Beamten schnell ermittelt werden, dass die Reifen nicht etwa zerstochen wurden, sondern der vermeintlichen Sachbeschädigung ein kurioser Sachverhalt zugrunde liegt:
Am Abend zuvor lieh die Dame ihrem 30-jährigen Freund ihren Haustürschlüssel, an dem auch der Schlüssel ihres Firmenwagens hing. Der Freund ergriff die Gelegenheit und nutzte den fahrbaren Untersatz, um eine Kneipe in Neustadt zu besuchen. Unglücklicherweise lies der 30-jährige im Laufe des Abends den Schlüssel auf dem Tresen liegen, was einem 41-jährigen Metallbauer, ebenfalls aus Neustadt, auffiel.
Auch dieser fackelt nicht lange und nutzt die sich für ihn scheinbar günstige Gelegenheit, um mit dem Pkw kurz nach Mitternacht nach Hause zu fahren. Dem 30-jährigen Herrn fällt nun aber auf, dass der Haustürschlüssel samt Pkw-Schlüssel seiner Freundin gestohlen wurde und macht sich in der Umgebung verzweifelt auf die Suche nach dem Gefährt. Und tatsächlich findet er den Pkw mit zwei Platten nur wenige 100m von der Kneipe entfernt am Straßenrand stehend vor. Im Auto sitzt der 41-jährige, der offensichtlich das eine oder andere Bier zu viel konsumiert hatte und aufgrund dessen nicht mehr Herr über das fremde Fahrzeug war.
Da sich die beiden Männer flüchtig kennen, wird vereinbart den Schaden vor Ort bar zu begleichen. Leider zeigt sich der vermeintliche Dieb nicht besonders zahlungskräftig, drückt dem 30-jährigen nur seinen leeren Geldbeutel in die Hand und verschwindet. Vor vollendete Tatsachen gestellt setzt sich schließlich auch er, ebenfalls nicht ganz nüchtern, in den Pkw und fährt das Auto zurück zum ursprünglichen Abstellort, da er seiner Freundin die Sache verheimlichen will.
Die Beamten konnten beide Verkehrssünder in den Morgenstunden antreffen. Die Alkoholtests ergaben ca. 0,4 ‰ beim Freund der Mitteilerin und ca. 1,4 ‰ beim 41-jährigen Metallbauer. Zudem sind beide Herrn nicht im Besitzt einer Fahrerlaubnis. Die Männer erwartet nun jeweils ein Strafverfahren, u.a. wegen Unbefugten Gebrauchs eines Kraftwagens, Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
PM