Gegen 20:50 Uhr hielten Polizeibeamte einen 16-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Kelheim im Stadtgebiet von Neustadt a.d. Donau an. Bei der Überprüfung seines E-Scooters fiel auf, dass das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen bereits abgelaufen war.
Zusätzlich konnte der Jugendliche keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Da für E-Scooter eine bestehende Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt.
Gegen den 16-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
PI Kelheim/LB