Neun Sexual- und Gewaltstraftäter werden in den kommenden Tagen in Bayern voraussichtlich in die Freiheit entlassen. Die zuständigen Gerichte in Regensburg und Nürnberg müssten zwar in allen Einzelfällen noch entscheiden, die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lasse jedoch wenig Spielraum, sagte am Dienstag der Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg, Michael Hammer.
Die Männer haben ihre Strafe lange abgesessen, sind jedoch nach dem Therapieunterbringungsgesetz in den Bezirkskrankenhäusern Erlangen und Straubing untergebracht. Karlsruhe hatte am 11. Juli die Voraussetzungen für eine solche Unterbringung denen der Sicherungsverwahrung gleichgesetzt. Demnach müsse eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten vorliegen. Dies sei bei den neun Männer aber nicht der Fall, erläuterte Hammer.
Im Fall einer Entlassung stehen alle neun Betroffenen unter Führungsaufsicht mit einer Reihe sichernder Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem Meldepflichten, Anordnungen zum Aufenthaltsort, Kontaktverbote, Therapieweisungen und in der Mehrzahl der Fälle auch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung.