Die Polizei veröffentlicht eine aktuelle Pressemitteilung zu einem Unfall, der schon mehr als vier Jahre zurückliegt. Damals ist bei Neumarkt ein Fahrradfahrer bei einem Unfall getötet worden. Die ersten Berichte deuteten auf eine Unfallschuld des Radfahrers hin. Dies wird jetzt revidiert:
Vor über vier Jahren, am 21.02.2011 ereignete sich auf der Kreisstraße NM 25 zwischen Günching und Neumarkt ein Verkehrsunfall, bei dem ein 46jähriger Landkreisbewohner, der mit dem Fahrrad unterwegs war, tödliche Verletzungen erlitt. Entgegen einer ersten polizeilichen Darstellung am Unfalltag, hat der Getötete den Unfall nicht selbst verschuldet.
Durch das Polizeipräsidium Oberpfalz erfolgte anhand erster Erkenntnisse eine Medieninformation in der erklärt wurde, dass der 46-Jährige mit seinem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand gefahren sei. Dieser Umstand hätte entsprechend der weitern Darstellung zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw, bei dem der Radfahrer tödliche Verletzungen erlitt, geführt.
Nach rechtskräftigem Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens am Amtsgericht Neumarkt i.d. OPf. im April 2015 steht nun fest, dass der 46jährige Radfahrer zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß auf seiner Fahrbahnseite gefahren ist. Der ihm entgegen kommende Pkw befuhr in einer Linkskurve die Gegenspur, was für den tödlichen Zusammenstoß ursächlich war.
Der Unfallverursacher wurde nun wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
Durch die Darstellung des Unfallgeschehens in der polizeilichen Erstmeldung entstanden für die Familienangehörigen des Getöteten zusätzliche Belastungen, welche die Polizei sehr bedauert.
PM/MF