Pünktlich bis Ende Mai 2013 wird der 26 Millionen Euro teure Neubau eines Hauses für Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Straubing fertig, teilte das Justizministerium in München auf dpa-Anfrage mit. Er bietet Platz für 84 Sicherungsverwahrte – aber nur für Männer. Plätze für Frauen sind dort nicht vorgesehen. Bundesweit gibt es dem Vernehmen nach überhaupt nur eine Handvoll weiblicher Betroffener.
Auch das rechtliche Fundament soll rechtzeitig stehen: Das neue Gesetz, zu dem am 7. Februar 2013 eine Sachverständigenanhörung geplant sei, soll nach Angaben des Ministeriums am 1. Juni in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 entschieden, dass die Sicherungsverwahrung reformiert und bis 31. Mai 2013 ein Gesamtkonzept entwickelt werden muss. „Eines ist ganz klar: Das Bundesverfassungsgericht hat uns vor eine enorme rechts- und haushaltspolitische Herausforderung gestellt“, sagte Justizministerin Beate Merk.
Der Neubau in Straubing trägt den Karlsruher Anforderungen an die räumliche Trennung von Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen Rechnung. Dabei solle höchstmögliche Sicherheit nach Außen bei größtmöglicher Freiheit nach Innen gewährleistet werden. Denn Strafhaft und Sicherungsverwahrung dienen unterschiedlichen Zielen. Sicherungsverwahrte haben ihre Strafe verbüßt; die Unterbringung dient dem Schutz der Allgemeinheit.
Kernstück sei deshalb eine individuelle Behandlung der Sicherungsverwahrten, die deren besondere Gefährlichkeit mindern soll. Innerhalb ihrer Einrichtung haben sie größere Bewegungsfreiheit und ein Zimmer für sich alleine. Sie dürfen vermehrt Besuch empfangen und sich selbst verpflegen, müssen aber eine aus therapeutischen Gründen zugewiesene Arbeit leisten. All dies wird das Gesetz regeln.
JE