Die Regierung von Niederbayern teilte dem Landratsamt Straubing-Bogen mit, dass die von Amts wegen durchzuführende Prüfung der Nachwahl des Kreistags vom 1. Februar 2015 abgeschlossen ist. Demnach ist das Wahlergebnis rechtmäßig, es steht mit den für die einzelnen Bewerber festgestellten Stimmenzahlen in Einklang.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg übersandte der Regierung eine anonyme Anzeige, in der Landrat Josef Laumer beschuldigt wurde, die Neutralitätspflicht im Wahlkampf verletzt zu haben. Auch diese Anzeige überprüfte die Regierung. Die Vorwürfe gegenüber Landrat Laumer bestätigten sich nicht, es war keine Wahlbeeinflussung festzustellen.
pm / SC