Urteil gefallen, einstweilige Verfügung erreicht: Kurt Raster und die Initiative Recht auf Stadt Regensburg dürfen ihre Flugblätter über Pflegemissstände nicht weiter verbreiten. Gegen das Vorgehen des Aktivisten hatte der Pflegekonzern Bayernstift geklagt. Bei den Informationen handelt es sich laut Landgericht um Tatsachenbehauptungen, die Kurt Raster nicht belegen kann. Deshalb müssen diese auch von der Internetpräsenz der Initiative entfernt werden. Auf TVA-Nachfrage bezeichnet Kurt Raster das Ergebnis als „Skandalurteil“. Er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in Berufung gehen.
LS