Mo, 23.01.2023 , 15:44 Uhr

Nach Flucht von Mörder: Polizei und Justiz geben Fehler zu

Der Fall hatte vor zwei Wochen europaweit Schlagzeilen gemacht: Anfang Januar ist ein verurteilter Mörder aus einem Fenster am Regensburger Amtsgericht gesprungen und geflüchtet. In Frankreich konnte der Mann vier Tage später festgenommen werden. Viele haben sich die Frage gestellt, wie es überhaupt zur Flucht kommen konnte. Jetzt gibt es Neuigkeiten.

Anfang Januar war der Angeklagte Rachid C. im Zuge einer Vorführung aus einem Anwaltszimmer im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Regensburg geflohen. Nach sofort eingeleiteten umfangreichen polizeilichen Fahndungsmaßnahmen und intensiven Ermittlungen war der Mann vier Tage später in Frankreich festgenommen worden. Seitdem befindet sich der Angeklagte in einer französischen Haftanstalt. Das Geschehen im Zusammenhang mit der Entweichung ist seither Anlass für eine intensive Prüfung und Nachbereitung durch Polizei und Justiz.

 

Laut der Mitteilung diene das Anwaltszimmer, aus dem der Mann geflohen war, hauptsächlich für Rechtsanwälte als Aufenthaltsort für Sitzungspausen. Deshalb sei der Raum auch nicht überwacht oder vergittert und nicht für Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten geeignet. Gerichtsintern sei darauf hingewiesen worden, das Zimmer nicht für solche Gespräche zu nutzen. „Bauliche Maßnahmen“ wie eine Vergitterung oder ähnliches sei deshalb nicht vorgesehen.

Dem Angeklagten seien im Gerichtssaal die Handschellen abgenommen worden, damit dieser während der Verhandlung mitschreiben könne.

In der Mitteilung räumen die Verantwortlichen ein, dass eine Flucht nur möglich gewesen sei, weil der Angeklagte außerhalb des Gerichtssaals nicht gefesselt und das Fenster im Raum nicht ausreichend überwacht worden sei. Letztes läge auch daran, dass die Polizisten keine ausreichende Kenntnis über die Örtlichkeiten gehabt hätten.

Polizei und Justiz wollen außerdem die bislang standardisierten Ablaufprozesse intensiv überprüfen, um unter anderem potenzielle Schwachstellen besser zu erkennen, damit sich ein solcher Vorfall nicht nochmal wiederholen wird.

 

 

Die gemeinsame Mitteilung des Amtsgerichts Regensburg mit dem PP Unterfranken und PP Oberpfalz:

Am 18.01.2023 fand eine gemeinsame Besprechung von Vertretern der Polizeipräsidien Unterfranken und Oberpfalz, des Land- und Amtsgerichts Regensburg sowie der Staatsanwaltschaften Regensburg und Nürnberg/Fürth statt. Dabei wurden vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung des Gesamtgeschehens und einer dienstrechtlichen Würdigung, Feststellungen zum konkreten Ablauf getroffen und sich daraus ergebende Aspekte festgelegt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Regensburg / MB

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