Sa, 17.09.2016 , 21:18 Uhr

Nach Dauerregen: Hochwassergefahr in Ostbayern

In den letzten 24 Stunden fielen vor allem im südöstlichen Bayern starke Dauerniederschläge. Dadurch kommt zu Überschwemmungen in Meldestufe 1 bis 3. Hier ein Überblick über die Lage in Ostbayern:

Landkreis Cham

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg warnt im Landkreis Cham vor Überschwemmungen in bebauten Gebieten. Die Warnung gilt bis morgen, 18 Uhr. 
Aufgrund der starken Niederschläge stieg der Pegel in Furth im Wald sehr schnell auf Meldestufe 3. Nach aktueller Vorhersage wird wahrscheinlich die Spitze in Meldestufe 3 bleiben. 
Auch der Pegel Kötzting stieg schnell in Meldestufe 2 und wird in dieser Meldestufe voraussichtlich bleiben. 
Beim Pegel Cham ist mit einer Spitze um Mitternacht zu rechnen, voraussichtlich in der Meldestufe 3.

Stadt und Landkreis Regensburg

Von heute 18 Uhr bis morgen 18 Uhr warnt das Wasserwirtschaftsamt vor Hochwasser. Aufgrund der starken Niederschläge im Einzugsgebiet des Regen sind die Pegel im Oberlauf stark angestiegen. In der Folge ist auch für den Pegel Marienthal mit einer Spitze in Meldestufe 2 zu rechnen.

 

Landkreis Straubing-Bogen

Bis morgen, 9 Uhr, gibt das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf eine Vorwarnung für die Stadt Straubing und den Kreis Straubing-Bogen aus. Die Pegelstände der Gewässer werden ansteigen. Ausgelöst durch heftigen Starkregen sind bei kleineren Gewässern auch Überflutungen möglich!

Landkreis Kelheim

Für den Landkreis Kelheim liegt keine Hochwasserwarnung vor.

Was die Meldestufen bedeuten

Meldestufe 1: 
Stellenweise kleinere Ausuferungen.

Meldestufe 2: 
Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.

Meldestufe 3: 
Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.

Meldestufe 4: 
Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.

 

 

LS

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