Die im vergangenen Jahr in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen werden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. SPD und Grüne im Landtag halten sie für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Das höchste bayerische Gericht verhandelt nun am Montag (10.30 Uhr) über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Ein Urteil fällt erst später.
Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. SPD und Grüne sind der Auffassung, dass dafür die Verfassung geändert werden müsste, denn das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Außerdem fehle das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen. Nach Überzeugung der Grünen verändert das Gesetz zudem die in der Bayerischen Verfassung verankerte Kompetenz- und Machtverteilung wesentlich.
Unverbindliche Volksbefragungen über große Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen sind seit dem 1. März 2015 möglich. Veranlassen können Volksbefragungen aber lediglich die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung, nicht aber die Opposition. Bisher wurde von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch gemacht.
Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern seit 1946 gibt. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege Gesetze ändern oder erlassen. Volksbefragungen sind dagegen nicht rechtlich bindend – dürften aber politisch hohes Gewicht haben.
dpa