Do, 21.02.2013 , 15:55 Uhr

Mollath-Anwalt: Richter beugte Recht und verfälschte Sachverhalte

Für Gustl Mollaths Anwalt ist der Fall schon jetzt klar: Im Strafprozess gegen den heute 56-Jährigen lief 2006 so viel schief, dass der Fall dringend neu aufgerollt werden muss. Jetzt hat er beim Landgericht Regensburg einen Wiederaufnahmeantrag gestellt.

Verknüpft mit schweren Vorwürfen gegen die Nürnberger Justiz hat der Anwalt von Gustl Mollath beim Landgericht Regensburg ein Wiederaufnahmeverfahren in dem Fall beantragt. Der heute 56-Jährige sitzt seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate wirft dem früheren Vorsitzenden der 7. Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth unter anderem mehrfache Rechtsbeugung vor; auch habe der Richter, der 2006 den Fall Mollath verhandelt habe, «Sachverhalte verfälscht», betonte der Anwalt nach Einsicht der Gerichtsakten. Von der Nürnberger Justiz war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Insgesamt listet der Jurist zehn «Amtspflichtverletzungen» der Nürnberger Justizbehörde auf. So sei Mollath nach seiner Festnahme im Februar 2006 drei Wochen lang über den Grund seiner Festnahme im Unklaren gelassen worden. Laut Gesetz hätte er aber bereits ein Tag danach dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden müssen, betont der Anwalt in seinem 140-seitigen Wiederaufnahmegesuch. Auch blieben mehrfach Beschwerden Mollaths, etwa gegen Einschränkungen beim Hofgang, unbearbeitet. Über den Wiederaufnahmeantrag hatten am Donnerstag auch mehrere Medien berichtet.

Als einen Verstoß des Kammervorsitzenden gegen die Strafprozessordnung sieht Strate auch die Weigerung des Gerichts, einem Antrag Mollaths zu folgen und dessen Pflichtverteidiger gegen einen von Mollath ausgewählten Anwalt zu ersetzen. Da der Pflichtverteidiger zugleich ein Zeuge der Staatsanwaltschaft gewesen sei, hätten in seinem Fall klar erkennbare Interessenkollisionen bestanden.

Auch sei er bei seinem Studium des Urteils vom August 2006 auf «wenigstens drei unmittelbare Verfälschungen von Sachverhalten gestoßen», schreibt Mollaths Verteidiger. «Angesichts der Evidenz dieser Fälschungen drängt es sich auf, dass sie bewusst, also mit Vorsatz geschehen seien», kritisiert Strate. «Eine dieser Fälschungen treffen ein zentrales Element in der Beweisführung des Landgerichts Nürnberg-Fürth», betont er.

Zudem seien inzwischen neue Erkenntnisse aufgetaucht, die Mollaths umstrittenen Vorwürfe gegen die HypoVereinsbank bestätigt hätten. Der Anwalt verwies dabei auf einen im vergangenen Jahr aufgetauchten Revisionsbericht der HypoVereinsbank, der belege, dass es tatsächlich zu größeren Schwarzgeldverschiebungen des Bankhauses in die Schweiz gekommen sei. Auch habe sich inzwischen herausgestellt, dass ein mit dem Fall Mollath befasster psychiatrischer Gutachter geschäftlich eng mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Vermögensanlage-Abteilung der HypoVereinsbank eng verbunden gewesen sei.

Weiter betonte Strate, sein Gesuch ersetze keineswegs einen Wiederaufnahmeantrag, den derzeit die Staatsanwaltschaft Regensburg im Fall Mollath vorbereite. Er gehe vielmehr davon aus, dass sich beide Gesuche ergänzten.

Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Mehrere Gutachter haben ihm Gefährlichkeit bescheinigt. Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft leitete keine Ermittlungen ein, doch eine vor kurzem bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte manche Vorwürfe. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) veranlasste Ende November, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird.

dpa 21.02.2013

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