Schleierfahnder der Polizeiinspektion Furth im Wald interessierten sich im Zug Prag – München für einen 23-jährigen Reisenden. Es handelte sich um einen Wohnsitzlosen aus dem Bereich Düsseldorf. Der alleine im Abteil sitzende Mann wurde nach mitgeführten verbotenen Gegenständen befragt, deren Besitz er vehement verneinte. Im Gepäckfach seines Abteils fanden die Beamten einen Rucksack, gefüllt mit rund 250 pyrotechnischen Gegenständen, zwei Schlagringen, einem Spring- und einem Butterflymesser. Die gesamte Pyrotechnik verfügte nicht über die erforderliche Zulassung und stellt somit verbotene Gegenstände nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes dar. Die zum Teil sehr großen „Kracher“ sind mit mehr Schwarzpulver als zugelassen geladen, deshalb liegt hier ein erhebliches Gefährdungspotential vor. Die beiden mitgeführten Schlagringe und die beiden Messer sind in Deutschland ebenfalls nicht erlaubt. Der junge Mann leugnete vehement, dass ihm weder der Rucksack, noch der verbotene Inhalt gehöre. Selbst darin gefundene schriftliche Unterlagen, welche eindeutige Hinweise auf ihn als Täter zuließen, konnten ihn nicht umstimmen. Der Rucksack wurde von den Fahndern als Spurenträger sichergestellt, um diesen kriminaltechnisch untersuchen zu lassen. Sollte der Tatverdächtige damit überführt werden können, erwartet ihn eine Strafe wegen Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Zudem hat er dann auch noch die Kosten für das Spurengutachten zu tragen.
pm/MF