Dabei haben sie mehrere Waffen bei den zum Teil noch Jugendlichen gefunden.
So führte ein 15-Jähriger ein verbotenes Butterflymesser, sowie eine geladene Schreckschusswaffe amit. Sein 19-jähriger Freund führte eine Paintballwaffe mit sich. Das Führen dieser Waffe ist nach dem Waffengesetz ebenfalls verboten. Ein 21-Jähriger führte auch eine Schreckschusswaffe mit. Für diese konnte er jedoch einen sogenannten kleinen Waffenschein vorweisen.
Gegen den 15- und den 19-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Vergehen nach dem Waffengesetz eingeleitet. Gegen den 15-jährigen wird zudem wegen Missbrauchs von Ausweispapieren ermittelt, da dieser die Schreckschusswaffe mit dem Ausweis seines volljährigen Freundes, ohne dessen Wissen, im Internet bestellt habe. Die Waffen wurden sichergestellt.