So, 17.05.2020 , 10:55 Uhr

Mehr Zeit für Abiturientinnen und Abiturienten: Neuer Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Der 20. August ist als neue Frist zur Einreichung der Zeugnisse für die Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studienplatz geplant. Abiturientinnen und Abiturienten sollen in der Corona-Krise mehr Zeit haben, sich für Studiengänge zu bewerben. Wissenschaftsminister Bernd Sibler betont, dass in der Krise größtmögliche Flexibilität das Gebot der Zeit sei. Die Abiturprüfungen in Bayerns Gymnasien beginnen ab 20. Mai. Sie hätten ursprünglich schon Ende April stattfinden sollen.

Die Mitteilung aus dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Der Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) sowie für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in Bayern, die nicht am DoSV teilnehmen, soll auf den 20. August 2020 verschoben werden. Das gab Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Auf Grund der noch andauernden Corona-Krise und der damit verbundenen Verlegung der Abiturprüfungen wurde das Bewerbungsportal bei der Stiftung für Hochschulzulassung nicht am 15. April 2020 geöffnet. Die Öffnung soll nun am 1. Juli 2020 erfolgen. Minister Sibler betont: „Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern wollen. Größtmögliche Flexibilität ist das Gebot der Zeit. Damit die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten ausreichend Zeit für die Einreichung ihrer Zeugnisse haben, verschieben wir den Bewerbungsschluss bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen außerhalb des DoSV in Bayern auf den 20. August 2020. Entsprechend habe ich mich auch dafür eingesetzt, dass dies bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen, die bundesweit koordiniert werden, in gleicher Weise geschieht. Allen Schülerinnen und Schülern, die in den kommenden Tagen die Abiturprüfungen ablegen, wünsche ich von Herzen einen kühlen Kopf und gutes Gelingen!“

Die erforderlichen rechtlichen Änderungen für die Verschiebung werden in der Stiftung für Hochschulzulassung beschlossen und dann durch eine Änderung der Hochschulzulassungsverordnung in Bayern umgesetzt werden. Für die Immatrikulation in nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt weiterhin die Einschreibung vor Beginn des Wintersemesters.

Mitteilung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

 

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