Fr, 04.06.2021 , 12:49 Uhr

Mehr Normalität, aber mit Vorsicht: Bayern öffnet

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat heute weitere Öffnungsschritte für den Freistaat angekündigt.

Der Katastrophenfall wird wegen der gesunkenen Corona-Infektionszahlen ab Montag (7.6.) aufgehoben. Jedoch spielen die Inzidenzen weiterhin eine große Rolle. 50 und 100 sind die entscheidenden Zahlen. Über 50 bis 100 gilt eine Testverpflichtung, über 100 wie bisher schon die Notbremse. Bei den Schulen werden die Tests jedoch anders gehandhabt.

Der Freistaat lockert die Kontaktbeschränkungen deutlich. Unter einer Inzidenz von 50 dürfen sich theoretisch auch 10 Einzelpersonen (also keine Angehörigen eines Haushalts) treffen.

Auch für private Feiern und Vereine gibt es Erleichterungen. 100 Personen dürfen sich draußen und 50 Personen im Innenraum treffen, ohne Test - bei einer Inzidenz von unter 50.

 

Durch die besseren Zahlen solle es wieder „mehr Lebensfreude“ geben, so Ministerpräsident Markus Söder.

Auch für die Schule gibt es neue Regeln. So wird zum Beispiel beim Schulsport von der Maske befreit. Die Tests die in der Schule gemacht werden, gelten „für alles“, also nicht nur für den Schulbesuch.

Kindertagesstätten kehren - soweit noch Einschränkungen bestehen - analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück, bei Inzidenz kleiner als 100 also ab dem 21. Juni.

An Hochschulen werden - mit Begrenzungskonzepten - Präsenzveranstaltungen zugelassen. Mit Masken und Testspflicht.

Für Schulen, Hochschulen und Kitas gebe es „ein Höchstmaß an Normalität“, so Söder.

 

Die Speisegastronomie (aber keine Clubs, Diskos und Schankwirtschaften) wird im Innenbereich bei einer Inzidenz von unter 100 geöffnet werden können. Unter einer Inzidenz von 50 gibt es außerdem keine Testverpflichtung.

 

Kulturveranstaltungen im Freien werden mit bis zu 500 Personen im Freien möglich sein, dazu zählen auch die Gottesdienste, bei denen das Singen wieder erlaubt sein wird. Für Laienmusik wird künftig das Proben wieder möglich sein.

Auch der Bereich Sport solle sich am Bereich Kultur orientieren, so Söder. Bis zu 500 Zuschauer im Außenbereich - bei Inzidenz über 50 mit Test.

Amateurfußball oder beispielsweise Handball soll wieder möglich sein. Bei einer Inzidenz von über 50 allerdings noch mit Tests.

 

Söder sprach von deutlichen Erleichterungen, über alle Lebensbereiche hinweg. Für Wirtschaft, Kultur, Sport und Schule habe man ein „breitgefächertes“ Angebot gemacht. Solange sich keine neue Mutation dominant durchsetzen werde - und solange auch klar sei, dass die Mutationen durch Impfstoffe bekämpft werden, sei klar, dass man den Weg der weiteren Normalität gehen könne. Der Fortschritt durch Impfen und Rücksichtnahme müsse Früchte tragen, so Söder.

Es sei klar, dass danach die Inzidenzen wieder steigen könnten, aber das halte man für beherrschbar- weil auch weiter geimpft werde, auch bei Betriebsärzten. „Bitte nicht übertreiben“ fügte Söder jedoch mit Blick auf die Erleichterungen für jeden Einzelnen hinzu.

MF

 

Münchner EM-Spiele vor jeweils rund 14 000 Zuschauern

München (dpa) - Jeweils rund 14 000 Zuschauer sollen die Spiele bei der Fußball-EM in München besuchen dürfen. Dies kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts am Freitag an und sprach von einer Stadionauslastung von «bis zu 20 Prozent». Zunächst hatte die «Bild» darüber berichtet.

dpa

 

 

Keine Testpflicht mehr in vielen Pflegeheimen

Nach monatelangen massiven Besuchsbeschränkungen in den bayerischen Pflegeheimen werden viele Pflegebedürftige nun wieder leichter Angehörige und Freunde empfangen können. Das bayerische Kabinett beschloss am Freitag, dass in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ab Montag keine Testpflicht für die Besucher mehr besteht.Bislang musste das Personal die meisten Gäste zunächst auf Corona testen und durfte die Besucher erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses des Schnelltests ins Haus lassen. Dies war eine große Belastung für die Pfleger, die Bewohner der Heime und die Besucher.

Auch das Gemeinschaftsleben in den jeweiligen Einrichtungen im Freistaat wird wieder etwas mehr zur Normalität zurückkehrten. Bei einer Inzidenz unter 50 sind Treffen von 25 Menschen in Innenräumen und von 50 Personen im Freien möglich. In den vergangenen Monaten durften die Bewohner sich oftmals noch nicht einmal zum Essen im Speisesaal treffen und mussten weitgehend auf ihren Zimmern bleiben.

 
dpa
 
 

 

Die Pressekonferenz der Staatsregierung (Youtube-Video)

 

Bayerische Staatskanzlei: Bericht aus der Kabinettssitzung

Hier finden Sie die einzelnen Beschlüsse kurz zusammengefasst.

 

1.     Der Katastrophenfall in Bayern wird zum 7. Juni aufgehoben.

2.     Nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100):
Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz < 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.

3.     Vor diesem Hintergrund gelten ab dem 7. Juni als neue 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) für den Inzidenzbereich < 100 folgende Maßnahmen:

-     Allgemeine Kontaktbeschränkung: Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz < 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.

-     Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) werden wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen - bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.

-     Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz < 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz < 100. Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden ("Selbsttest-Ausweis").

-     Kindertagesstätten kehren - soweit noch Einschränkungen bestehen - analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück, bei Inzidenz < 100 also ab dem 21. Juni.

-     Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.

-     Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.

-     Märkte: Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.

-     Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 h (bisher 22 h) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.

-     Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.

-     Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

-     Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

-     Flusskreuzfahrten werden ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests vor jedem Landgang in Bayern und bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt.

-     Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

-     Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz < 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2- Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.

-     Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.

-     Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz < 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

-     München wird der einzige deutsche Austragungsort im Rahmen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft sein. Die Staatregierung unterstützt ausdrücklich Überlegungen, als Testlauf und Pilotprojekt für den Sport die Spiele der Fußball- Europameisterschaft unter strengen Hygienevorgaben und mit einer erweiterten Zuschauerzahl zuzulassen. Es ist jetzt zu entscheiden, inwieweit unter den Voraussetzungen (1) vorbildlicher Infektionsschutzkonzepte der Spielveranstalter, (2) eines negativen aktuellen PCR-Tests jedes einzelnen Zuschauers und (3) einer gesicherten Zerstreuung der Zuschauer vor und nach dem Spiel ausnahmsweise erhöhte Zuschauerzahlen von bis zu 20 % der Kapazität (das sind ca. 14.000) zugelassen werden können.

-     Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz < 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.


4.     Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen. Die zuständigen Staatsministerien werden beauftragt, die geltenden Hygienerahmenkonzepte entsprechend anzupassen.

-     Bundesnotbremse eins zu eins: In Gebieten mit einer Inzidenz > 100 gilt die Bundesnotbremse künftig eins zu eins. Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr. Für die Ausgangssperre heißt das, dass - wie vom Bund vorgesehen - zwischen 22 und 24 Uhr im Freien künftig körperlichen Bewegung erlaubt ist ("Hamburger Modell"). Es besteht die Hoffnung, dass die Inzidenzen dauerhaft und flächendeckend so stark sinken, dass es künftig nur wenige Gebiete gibt, die noch von der Bundesnotbremse erfasst werden.

-     Entbürokratisierung: Zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind nicht mehr erforderlich. Alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Verordnung selbst.

Pressemitteilung der Staatskanzlei

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