Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten soll nach dem Willen seiner Verteidigung abgetrennt und ausgesetzt werden. Laut Anwalt sei der Prozess ein Mammutverfahren- und dass sein Mandant daran komplett teilnehmen muss, sei unverhältnismäßig. Die kommende Beweisaufnahme würde ihn gar nicht mehr betreffen. Deswegen soll es für ihn ein separates Verfahren geben.