2 Jahre und 10 Monate Gefängnis: So lautet das Urteil für den 55-jährigen Rodinger, der 3 Jahre lang Falschgeld gedruckt hat. In 20 Fällen wurde der Angeklagte schuldig gesprochen. Die Gesamtsumme der gewerbsmäßigen Geldfälschung beläuft sich auf über 10.000 Euro. Innerhalb einer Woche kann der Angeklagte Revision einlegen, ansonsten ist das Urteil rechtskräftig. Der 55-Jährige hatte mit dem Falschgeld Prostituierte bezahlt.