„Nur noch freiwillig in Quarantäne“ – das gilt ab dem 1. Mai. Heißt konkret: Wenn Sie sich infizieren, wird Ihnen nur noch „dringend empfohlen“ sich in Quarantäne zu begeben. Eine Anordnung vom Gesundheitsamt gibt es nicht mehr.
Einzige Ausnahme bleibt: Wer im Gesundheitswesen arbeitet, der darf erst nach 5 Tagen wieder arbeiten, wenn er negativ ist. Wir haben uns mal in Regensburg umgehört, wie die neue Regelung ankommt.