Heute haben Richter in Karlsruhe entschieden: Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Deshalb ist die „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe jetzt doch erlaubt. 2015 hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, welche diese verbietet! Eine schwierige Situation für Ärzte, die sich ab heute ändern wird.