Es ist ein erstes Zeichen im Streit um das Kirchenglockenläuten von Siegenburg: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die einstweilige Anordnung eines Anwohners abgelehnt. Die Kirchenglocken in Siegenburg dürfen vorerst weiter läuten. Im Februar 2020 hatte der Anlieger die Kirchenstiftung in der Gemeinde verklagt. Seiner Meinung nach würden die Kirchenglocken zu laut, zu lange und zu oft läuten. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Klage aber noch nicht vom Tisch.