Do, 16.01.2025 , 15:40 Uhr

Selbstbestimmungsgesetz: Identität auf eigenen Wunsch - Neuer Name, neues Ich

Seit November 2024 gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung von Geschlecht und Namen im Personalausweis erheblich erleichtert. Die Reform ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz und bietet Betroffenen die Möglichkeit, ihren Namen und ihr Geschlecht eigenständig und ohne aufwendige Gerichtsverfahren oder Gutachten anzupassen.

Ein Meilenstein für mehr Selbstbestimmung

Besonders für Trans- und nicht-binäre Personen ist das neue Gesetz ein entscheidender Schritt, um ihre Identität einfacher und schneller im amtlichen Dokumentenregister sichtbar zu machen. Der Prozess erfolgt nun direkt über das Standesamt, wodurch langwierige Verfahren der Vergangenheit angehören.

Beispiel aus Regensburg

Auch Alex aus Regensburg sieht in der Reform eine wichtige Erleichterung. Er hat seinen Namen jetzt von Alina zu Alex ändern lassen und sein Geschlecht von Frau zu Mann ändern lassen.

In Regensburg wurden bereits 119 Anträge beim Standesamt gestellt. Von diesen 119 Anträgen gaben 82 Personen eine Erklärung zu ihrem Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ab. 34 Personen änderten ihren Eintrag vom weiblichen zum männlichen Geschlecht, 23 Personen vom männlichen zum weiblichen Geschlecht. 14 Personen entschieden sich für den Eintrag „divers“, während 11 Personen keinen Geschlechtseintrag wählten.

Weitere Schritte notwendig

Das Selbstbestimmungsgesetz wird von vielen als bedeutender Fortschritt gewertet, stößt jedoch auch auf Kritik. Einige Verbände fordern zusätzliche Maßnahmen, um Diskriminierungen und Hindernisse im Alltag weiter abzubauen.

Mit dem neuen Gesetz setzt Deutschland ein starkes Signal für Diversität und gesellschaftliche Akzeptanz und gibt Trans- und nicht-binären Menschen mehr Rechte und Freiheiten im Umgang mit ihrer persönlichen Identität.

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