Wie wollen wir leben und vor allem: Wie wollen wir sterben? Darüber soll jeder Mensch selbst bestimmen können. Das war aber nicht schon immer so – erst im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil gefällt. Festgehalten ist es im Paragraph 217 des Strafgesetzbuches, dem sogenannten Sterbehilfeparagraph. Ein Thema, worüber die Gesellschaft diskutieren sollte – findet die Caritas, die heute in Regensburg einen Fachtag dazu veranstaltet hat.