08.01.2013 – Im Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland grundlegend reformiert werden muss. Die Länder müssen den Vollzug der Sicherungsverwahrung räumlich und organisatorisch klar vom Strafvollzug trennen. Da das im bisherigen Gebäude der JVA Straubing nicht möglich ist, errichtet der Freistaat ein eigenes Haus für Sicherungsverwarte. Heute konnte Richtfest auf der Baustelle gefeiert werden. Eine knapp 5.000 Quatratmeter große Nutzfläche für bis zu 84 Sicherungsverwahrte wird hier in Straubing errichtet.
Bis Ende Mai 2013 soll der Neubau fertig sein. Er kostet insgesamt 24 Millionen Euro.